EKD Energiekonzepte Deutschland GmbH - aktuelle Erfahrungen unserer Mandanten
Worum geht es?
In den uns vorliegenden Mandaten haben unsere Mandanten Verträge mit der oben bezeichneten Gesellschaft abgeschlossen über den Erwerb von Photovoltaik Anlagen (Solarmodule der Firma SOLYCO Solar AG) mit einer vereinbarten kWp Leistung.
Die Angebote sind so gestaltet, dass die Auftragsbestätigungen auf dem Briefpapier mit der Kontoverbindung der Gesellschaft erstellt werden. Die Rechnungen sollen erstellt werden in zwei Schritten: die 1. Rechnung soll erstellt werden, nach Lieferung der PV Module und die 2. Rechnung soll erstellt werden, wenn die Elektroinstallation ( AC Montage) erfolgt ist.
Mandanten berichteten, dass mit der 1. Rechnung in der Regel ein Betrag von 80 bis 90 Prozent des Gesamtbetrages abgerechnet, obwohl noch Leistungen geschuldet sind wie bspw. Elektromontage und Speicherlieferung, die noch erfolgen müssen.
Die Verträge enthalten Vertragsbedingungen die teilweise den Regelungen des BGB widersprechen, so bspw. bei den Reglungen zu den Rücktrittsrechten der Kunden. Weiterhin unwirksam, da intransparent, dürfte die Regelung zur Teilabnahme sein. Dieses sind unsere Rechtsansichten.
Der Kunde / Verbraucher soll auf Verlangen der EKD verpflichtet sein, auch wenn die Elektroinstallation und die AC Montagen nicht oder noch nicht erfolgt sind. Ohne diese Leistungen ist aber das Werk nicht im mindestens fertig gestellt und das vereinbarte Werk (nicht) erbracht. Dieses ergibt sich aus den Vertragsbedingungen der EKD. Aber die EKD soll bei Teilabnahme berechtigt sein, die Schlussrechnung zu erstellen. Der Verbraucher soll verpflichtet sein, die gesamte Schlussrechnung zu zahlen erstellen, auch wenn noch Leistungen offen sind. Gegen diese Regelungen in den Vertragsbedingungen haben wir aus Verbaucherschutzgesichtspunkten ärgste Bedenken und werden die Regelungen auf Wirksamkeit und Vereinbarkeit mit AGB Recht prüfen lassen.
Wir werden für unsere Mandanten - je nach Einzelfall - den Rücktritt erklären und die Ausübung des Gestaltungsrechtswiderruf prüfen. Gesondert berichten wir zu der Frage des verbundenen Geschäfts (bei Finanzierung des Erwerbs) und damit der Möglichkeit der Ausübung des Widerrufsrechts.
Sie haben Fragen?
Insbesondere für rechtsschutzversicherte Geschädigte bleibt es empfehlenswert, individuelle Aktivitäten in die richtigen Bahnen zu leiten. Nehmen Sie gern unverbindlich Kontakt mit uns auf und stellen uns Ihre Fragen. Massenabfertigung ist nicht unsere Sache. Wir bieten unserer Mandantschaft einen persönlichen und auf Ihren Fall, sowie Interessen, konzentrierten Service an, der auch die Deckungsanfrage bei Ihrer Rechtsschutzversicherung mitumfasst.
Setzen Sie sich bitte gern mit uns in Verbindung:
Tel: 0351/ 21 52 025-0
Fax: 0351/ 21 52 025-5
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Rechtsanwältin Bontschev ist Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht und für Steuerrecht. Seit über 20 Jahren vertritt Rechtsanwältin Bontschev, und die im Bankrecht spezialisierte Kanzlei, ausschließlich die Interessen von Anlegern und Investoren.
Sie hat im Rahmen der Vertretung der Interessen der Gläubiger zahlreiche Erfahrungen durch ihre Tätigkeit und Mitwirkung in Gläubigerausschüssen gemacht.
Die Vertretung Ihrer Interessen ist für uns vorrangig - Geld ist nie weg, sondern es hat immer ein anderer, wenn Sie es nicht mehr haben! Gern vertreten wir Ihre Interessen und helfen Ihnen bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche. Sprechen Sie uns gern an.
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