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AKTUELLES

Anleger Deutsche Lichtmiete Holding AG - was ist jetzt zu beachten durch die Erwerber der Partizipationsscheine?

1. Aktuelles

Wir haben bereits darüber berichtet, dass die oben bezeichnete Gesellschaft, die zu dem Unternehmensverbund Deutsche Lichtmiete gehört, Partizipationsscheine an deutsche Anleger verkauft hat und so weitere Anlegergelder im Jahr 2021 eingeworben hat. Die Gesellschaft hat ihren Sitz in der Schweiz.

Der Zeichnungsschein für die Partizipationsscheine sieht vor, dass die Bezeichnung zur Kapitalerhöhung eingesetzt wird. Danach wurde am 28.06.2021, nach Beschluss der Gründerversammlung, eine Kapitalerhöhung in Form von Partizipationskapital in Höhe von maximal 100.000,00 Schweizer Franken durch Neuausgabe von 5 Millionen CHF Partizipationsscheinen genehmigt. Die Zeichnung erfolgte überwiegend durch deutsche Anleger. 

Der Anleger bevollmächtigte den Verwaltungsrat – so weist es der Zeichnungsschein aus, für den Fall, dass der Zeichnungsschein bei Durchführung der Kapitalerhöhung nur als unterschriebene PDF- oder Faxkopie vorliegt, diesen Zeichnungsschein (des Anlegers) im Namen des Anlegers auf der Grundlage, des durch den Anleger unterzeichneten Zeichnungsscheins zu unterzeichnen. An der rechtlichen Wirksamkeit dieser Erklärung bzw. einer Unterzeichnung eines Zeichnungsscheins mit dem der Anleger verpflichtet wird, bestehen starke Bedenken. 

2. Unwirksamkeit einer „ersetzenden Unterschrift“

Wir haben weiterhin bereits darauf hingewiesen, dass die Schweizer Gesellschaft im Jahr 2021 gegründet wurde, unter dem Vorsitz des Niels Fischer in der Geschäftsleitung und im Verwaltungsrat. Die Deutsche Lichtmiete Holding AG als Emittentin besitzt ein Aktienkapital von 200.000,00 Schweizer Franken, eingeteilt in 200.000,00 vollliberierte Namensaktien zu einem Nennwert i.H.v. 1 CHF. Die Kapitalerhöhung in Form von Partizipationskapital diente dazu, erneut Anlegergelder einzusammeln. Die Partizipationsscheine wurden ohne Prospekt und ohne Wertpapier – Informationsblatt vertrieben - an deutsche Anleger. 

Es ist davon auszugehen, dass das öffentliche Angebot im Inland erfolgt ist und der Anwendungsbereich des Vermögensanlagengesetzes eröffnet ist.

3. strafrechtliche Maßnahmen und Anmeldung Forderungen durch die Anleger - Schadensersatzanspruch

Wir empfehlen den Anlegern die Forderungen bei der Staatsanwaltschaft anzumelden.

Die Staatsanwaltschaft Oldenburg hat gegen die Verantwortlichen und wirtschaftlich Berechtigte der Deutsche Lichtmiete Holding AG Schweiz, Vermögensarreste erlassen und diese vollzogen. 

Diesen Vermögensarresten liegt der Verdacht zugrunde, dass die Beschuldigten im Zuge der Veräußerung von Partizipationsscheinen bewusst irreführende Angaben hinsichtlich der wirtschaftlichen Verfassung der Deutschen Lichtmiete Unternehmensgruppe gemacht haben, um auf diese Weise Investorengelder einzuwerben und den wirtschaftlichen Fortbestand der Deutschen Lichtmiete Unternehmensgruppe zu sichern. 

Dieses erfolgte, obwohl den Beteiligten bekannt, dass die Beteiligung/Partizipationsscheine nicht werthaltig sein werden. Auch wenn die Staatsanwaltschaft Oldenburg aufgrund der Unschuldsvermutung zunächst den Verdacht der irreführenden Angaben ausspricht, wäre bei Eintritt dieser Tatbestandsvoraussetzung von einem Betrug zulasten der Anleger auszugehen.

Wenn ein Kapitalanlagebetrug vorliegt, haften die beteiligten Organe den Anlegern auf Schadensersatz, gemäß § 823 Abs. 2 BGB, § 264a StGB, denn der § 264a StGB ist Schutzgesetz im Sinne des § 823 Abs. 2 BGB.

Anleger Deutsche Lichtmiete Holding AG Schweiz

Die Anleger können entweder selbst oder unter Beauftragung eines Rechtsanwalts bei der Staatsanwaltschaft Oldenburg, unter dem Az. 11B AR 100641/21, ihre Ansprüche anmelden und mitteilen ob, und in welcher Höhe sie einen Anspruch auf Ersatz des Wertes des Erlangten haben, der ihnen aus der Tat erwachsen ist. 

Bitte beachten Sie, dass hier nur der Kaufpreis (nur dieser Schaden ist strafrechtlich zu berücksichtigen) angemeldet wird, nicht jedoch die Rechtsanwaltskosten, Rechtsverfolgungskosten und weitere Nebenkosten geltend gemacht werden können. Für die Anmeldung hat die Staatsanwaltschaft Oldenburg Formulare zur Verfügung gestellt, und wir stellen den Link hierzu auch noch einmal ein: www.staatsanwaltschaft-oldenburg.niedersachsen.de .

Anleger von Anleihen der Deutsche Lichtmiete Finanzierungsgesellschaft mbH und der Deutsche Lichtmiete AG sollen die Anmeldung ihrer Forderung unter dem Az. 11 B AR 100359/21 vorzunehmen.

4. durch Eigenanträge haben die Organe der Staatsanwaltschaft vorgegriffen

Wenn die arrestierten Vermögenswerte nicht ausreichen, die Ansprüche der Anleger und Geschädigten zu befriedigen, besteht das Recht der Staatsanwaltschaft einen Insolvenzantrag über das Vermögen der jeweiligen Einziehungsbetroffenen zu stellen. Am gestrigen Tag, darüber haben wir bereits berichtet, wurden erneut Eigeneanträge der Gesellschaften auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens gestellt. 

Was ist überhaupt ein Partizipationsschein? Das ist ein Recht auf eine Vermögenswertebeteiligung an einer Aktiengesellschaft. Es sind damit die gleichen Rechte, wie mit Aktien verbunden. Aber die Inhaber haben keine Stimmrechte.

5. Inanspruchnahme der Vermittler

Wir haben bereits darauf hingewiesen, dass für die Anlage kein Wertpapier-Informationsblatt erstellt wurde, obwohl dieses zwingend nach § 4 WPpG vorgeschrieben ist. Dieses dient dem Schutz der Anleger und die BaFin handelt schnell, denn sie ist nach dem Gesetz verpflichtet, innerhalb von 10 Tagen nach Eingang des Wertpapier-Informationsblattes dem Anbieter mitzuteilen, ob es das Informationsblatt zur Veröffentlichung zulässt. 

Wenn folglich diese Partizipationsscheine über Vermittler an deutsche Anleger vertrieben wurden, bestand eine Pflicht der Vermittler dieses nicht nur zu prüfen, sondern den Anleger darauf hinzuweisen, dass ein solches Informationsblatt nicht vorliegt und folglich auch nicht durch die BaFin genehmigt.

Der Anlagevermittler schuldet dem Anleger zwingend eine vollständige und richtige Aufklärung über die für die Anlage und den Anlageentschluss wesentlichen Umstände. Gegen diese Verpflichtung haben die Vermittler verstoßen.

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Sie haben Fragen? 

Kommen Sie bitte unverzüglich auf uns zu, damit wir Sie in einem kostenlosen Erstgespräch beraten und über die nächsten Schritte informieren können. 

Insbesondere für rechtsschutzversicherte Geschädigte bleibt es empfehlenswert, individuelle Aktivitäten in die richtigen Bahnen zu leiten. Nehmen Sie gern unverbindlich Kontakt mit uns auf und stellen uns Ihre Fragen. Massenabfertigung ist nicht unsere Sache. Wir bieten unserer Mandantschaft einen persönlichen und auf Ihren Fall, sowie Interessen, konzentrierten Service an, der auch die Deckungsanfrage bei Ihrer Rechtsschutzversicherung mitumfasst.

Setzen Sie sich bitte gern mit uns in Verbindung: 

Tel:     0351/ 21 52 025-0

Fax:    0351/ 21 52 025-5

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Rechtsanwältin Bontschev ist Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht und für Steuerrecht. Seit über 20 Jahren vertritt Rechtsanwältin Bontschev, und die im Bankrecht spezialisierte Kanzlei, ausschließlich die Interessen von Anlegern und Investoren. 

Sie hat im Rahmen der Vertretung der Interessen der Gläubiger zahlreiche Erfahrungen durch ihre Tätigkeit und Mitwirkung in Gläubigerausschüssen gemacht.

Die Vertretung Ihrer Interessen ist für uns vorrangig - Geld ist nie weg, sondern es hat immer ein anderer, wenn Sie es nicht mehr haben! Gern vertreten wir Ihre Interessen und helfen Ihnen bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche. Sprechen Sie uns gern an. 

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