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AKTUELLES

P + R - Inanspruchnahme Anleger durch Insolvenzverwalter

Worum geht es? 

Die Insolvenz um die Gruppe der P + R Gesellschaften, mit einem Schadensvolumen von mindestens 3-Milliarden-Euro, läuft in die nächste Runde.

Nachdem das Insolvenzverfahren seit fast drei Jahren läuft und das vierte Jahr geht, werden nun die Anleger zur Kasse gebeten. Dieses ist umso schmerzlicher, als die Anleger ohnehin ihr eingesetztes Kapital verloren haben und mit einer nur geringen Quote rechnen können. Nun kommen die Insolvenzverwalter und fechten die erhaltenen Zahlungen der Anleger an und stützen ihre Ansprüche auf § 134 InsO. 

Begründet wird dieses damit, dass die Insolvenzverwalter davon ausgehen, dass ein Schneeballsystem vorliegt, die Investoren nicht Eigentümer der Container geworden sind, und daher die erhaltenen Zahlungen im Wege der Anfechtung an den Insolvenzverwalter zurück zu zahlen sind.

Die Rechtsfrage ist nicht obergerichtlich und nicht durch den BGH abschließend geklärt. Grundsätzlich wird davon ausgegangen, dass der Tatbestand der unentgeltlichen Leistung nicht vorliegt, mit der Folge dass Rückkaufpreis und die erhaltenen Tagesmietzinsen, wenn keine unentgeltliche Leistung vorliegt, auch nicht zurückzuerstatten sind. 

Was ist zu tun?

Wir empfehlen daher, nicht ohne weitere Prüfung den geforderten Betrag zu zahlen, sondern sich anwaltlich, durch einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht beraten zu lassen, um Fragen der Anspruchsberechtigung, der Verjährung und weitere Einwendungen, prüfen zu lassen. 

Hinzu kommt, dass wenn einerseits eigentumsrechtlich  die Container den jeweiligen Anlegern nicht zugeordnet werden können, andererseits nicht auf den konkreten Container bezogene Zahlungen zurückgefordert werden können. Dieses dürfte unserer Meinung nach nur nach § 812 BGB möglich sein, wobei diese Ansprüche bereits verjährt sein dürften, da die dreijährige Verjährungsfrist abgelaufen ist.

Sie haben dazu Fragen? 

Sprechen Sie uns gern an.

Insbesondere für rechtsschutzversicherte Geschädigte bleibt es empfehlenswert, individuelle Aktivitäten in die richtigen Bahnen zu leiten. Nehmen Sie gern unverbindlich Kontakt mit uns auf und stellen uns Ihre Fragen. Massenabfertigung ist nicht unsere Sache. Wir bieten unserer Mandantschaft einen persönlichen und auf Ihren Fall, sowie Interessen, konzentrierten Service an, der auch die Deckungsanfrage bei Ihrer Rechtsschutzversicherung mitumfasst.

Setzen Sie sich bitte gern mit uns in Verbindung: 

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Rechtsanwältin Bontschev ist Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht und für Steuerrecht. Seit über 20 Jahren vertritt Rechtsanwältin Bontschev, und die im Bankrecht spezialisierte Kanzlei, ausschließlich die Interessen von Anlegern und Investoren. 

Sie hat im Rahmen der Vertretung der Interessen der Gläubiger zahlreiche Erfahrungen durch ihre Tätigkeit und Mitwirkung in Gläubigerausschüssen gemacht.

Die Vertretung Ihrer Interessen ist für uns vorrangig - Geld ist nie weg, sondern es hat immer ein anderer, wenn Sie es nicht mehr haben! Gern vertreten wir Ihre Interessen und helfen Ihnen bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche. Sprechen Sie uns gern an. 

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