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AKTUELLES

Rückforderungen von Corona-Hilfsmitteln

Mit den Corona-Hilfen wollte der Staat die Folgen der Pandemie für die Unternehmen in Grenzen halten. Ein Betrieb mit bis zu fünf Beschäftigten konnte maximal 9 000 Euro Unterstützung erhalten, bei zehn Beschäftigten hatte er Anspruch auf maximal 15 000 Euro. Die damals federführenden Minister, Peter Altmaier von der CDU für die Wirtschaft und sein SPD-Kollege Olaf Scholz für das Finanzressort, verkündeten unisono, es handele sich jeweils um einen direkten Zuschuss. Und den müsse man nicht zurückzahlen.

Kleinunternehmer und Soloselbständige sind besonders betroffen

Aber es kam anders. Etliche Unternehmen stellen sich mittlerweile auf eine Rückforderung ein, denn die öffentlichen Institutionen fordern einen erheblichen Teil der Mittel zurück. Tausende Kleinunternehmer und auch Soloselbständige sollen nach Schätzung von Experten Rückzahlungen von etwa 290 Millionen Euro leisten – für den Anfang. Damit sind etliche Existenzen akut bedroht, weil nur wenige über ausreichend hohe Rücklagen verfügen, um die Forderungen bei Einnahmeausfällen über längere Zeit auszugleichen.

Viele Selbständige litten bereits Anfang 2020 unter den Einschränkungen, und durch die Rückforderungen sind sie erneut schwer getroffen. Das gilt besonders für die Soloselbständigen, die keine Büroräume angemietet haben. Deshalb können sie kaum Fixkosten geltend machen, für die die Soforthilfe gedacht war. Die Zahlungen durften nämlich nur für den Betrieb verwendet werden, nicht für die private Lebenshaltung wie Lebensmittel und Wohnungsmiete. Auch konnten sie an sich selber keinen Lohn auszahlen. Vielmehr mussten viele der Betroffenen die Grundsicherung beantragen, was voraussetzt, dass sie zuerst ihre Altersvorsorge auflösen und verbrauchen müssen.

Widerruf Förderung - Das Unvermeidliche akzeptieren?

Als problematisch stellte sich heraus, dass die Bundesländer die Bedingungen für die Soforthilfen nicht klar kommunizierten. Die Zahlungen waren nämlich seit Beginn an bestimmte Voraussetzungen geknüpft. Außerdem bestand bei den ersten Anträgen keine Verpflichtung, einen Steuerberater hinzuzuziehen. Dies wurde erst bei den späteren Überbrückungsleistungen geändert. Viele Kleinunternehmer bemerkten erst nach Monaten, dass sie wichtige Voraussetzungen gar nicht erfüllten. Das wurde ihnen meist klar, wenn sie einen entsprechenden Hinweis des Steuerberaters erhalten hatten. Unter anderem musste nämlich ein Liquiditätsengpass vorliegen, wenn der Antragsteller einen Anspruch auf die Zahlungen haben sollte. Diese schwammige Formulierung fand sich in den Formularen im Frühjahr 2020. Und wer über Rücklagen verfügte, erfüllte eben nicht die Voraussetzungen und muss dem Staat nun die Überbrückungshilfe wieder zurückzahlen.

Schnell und schlampig

Aber nicht nur das unprofessionelle Agieren der Politik ist für die Pannen verantwortlich. Viele empfanden damals die Hilfen als besonders dringlich, den betroffenen Gewerbetreibenden, Selbständigen und Händlern sollte möglichst schnell Hilfe zukommen. Das Geld kam deshalb ohne bürokratischen Aufwand unter die Leute, die Genehmigung wurde ohne eine genauere Prüfung erteilt.

Aber der Alarmismus aus 2020 ist inzwischen einer nüchternen Betrachtung gewichen, und die Sachbearbeiter stellen inzwischen Nachprüfungen an. Stellt sich heraus, dass ein Betrieb keinen Anspruch auf die Förderungen hatte, muss er die Corona-Hilfen nun zurückzahlen.

Wer hat das Geld?

Mittlerweile sind jedoch immerhin 1 ½ Jahre ins Land gegangen. Und weil viele kleine Unternehmen die Hilfen gleich wieder ausgegeben hatten, weil die Einnahmen ausblieben – deshalb wurden sie ja unterstützt - , verfügen sie nun kaum über ausreichende Mittel, um den Rückforderungen nachzukommen. Außerdem plagen viele der Betroffenen Sorgen hinsichtlich eines neuen Lockdowns. Ihre Einnahmesituation bleibt also unsicher.

Die mit der Abwicklung der Hilfen beauftragten Banken begründen außerdem Rückforderungen oft mit Liquiditätsengpässen, die geringer ausfielen als zunächst erwartet. Oder sie waren zu gering, um die Voraussetzungen für einen positiven Bescheid zu erfüllen bzw. eine Gewährung in der bewilligten Höhe.

Kein Gespür für Details

Die Betroffenen bemängeln weiterhin, dass der Bemessungszeitraum für die Hilfen viel zu kurz ausgefallen sei. Mitte März begann der Lockdown in 2020, den Antrag konnten die Betriebe jedoch erst zwei Wochen danach stellen. Also fallen die ersten Märzwochen aus der Berechnung der Verluste komplett heraus. Das Unternehmen musste aber seine Mitarbeiter oder die Miete weiter bezahlen. Denn für die Soforthilfe maßgeblich waren die folgenden drei Monate nach der Antragstellung, die ersten zwei Wochen blieben nicht berücksichtigt. Dieses Vorgehen wird von Wirtschaftsverbänden nachdrücklich kritisiert, das Verfahren sei zu kompliziert und komme zu einem ungünstigen Zeitpunkt angesichts einer neuen Welle. Stattdessen fordern sie von den Politkern mehr Flexibilität – oder eine vertiefte Wahrnehmung der Einzelheiten ihrer Bestimmungen.

Förderung SAB und andere

Aber nicht nur die Kommunikationspannen, die für die Betroffenen eine Zumutung darstellen, führen zu Rückzahlungen. Darauf weist die SAB Förderbank hin. Wenn sich alle Einnahmen sowie Ausgaben so entwickeln konnten, wie es im Antrag dargestellt wurde, bleibt es bei der Höhe der bewilligten Leistungen. Wie oben bereits gesagt, muss das Unternehmen die Soforthilfe nur dann ganz oder teilweise erstatten, wenn sich die Ergebnisse in den drei (oder fünf) Monaten nach der Antragstellung besser entwickelten als prognostiziert. Bei höheren Einnahmen und auch bei geringeren Aufwendungen kommt es deshalb zu einer Minderung der ursprünglich gewährten Soforthilfe.

Allerdings zeigt sich der Bundesfinanzminister nicht frei von Einsicht in das Fehlverhalten seiner Vorgänger und Kollegen. Der Sachbearbeiter beim Amt kann auf Antrag (bis 22. März 2022) die fällige Steuer zunächst zurückstellen. Die Stundung endet allerdings spätestens mit dem 30.Juni 2022.


Quellen:

https://www.tagesschau.de/wirtschaft/unternehmen/rueckforderungen-corona-hilfen-101.html

https://www.wiwo.de/unternehmen/dienstleister/rueckforderungen-die-corona-soforthilfen-sind-eine-tickende-zeitbombe/27949762.html

https://www.zdf.de/nachrichten/wirtschaft/corona-soforthilfe-unternehmen-zurueckzahlen-100.html

https://www.sab.sachsen.de/corona-hilfe/index.jsp

https://www.swrfernsehen.de/marktcheck/corona-soforthilfen-zurueckzahlen-100.html 

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