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AKTUELLES

Update UDI - was sollen Anleger tun??

Wir haben bereits an dieser Stelle über die Ausfälle von Anlegern bzw. Nachrangdarlehensgeber einiger der UDI Gesellschaften informiert.

Es ist wohl damit zu rechnen, dass die Gesellschaftern UDI I bis IX nicht in der Lage sein werden, die Gesellschaften fortzuführen, mit der Folge, dass Insolvenzverfahren eröffnet werden. Es sind bereits Insolvenzverfahren eröffnet worden über folgende Gesellschaften:

  • UDI Energie Festzins III UG & Co. KG / Az. AG Leipzig 401 IE 989/21
  • UDI Energie FESTZINS IX GmbH & Co. KG / Az. AG Leipzig 401 IE 1021 /21
  • UDI Energie FESTZINS V GmbH & Co. KG / Az. AG Leipzig 401 IE 999/21.

Die Aufgabe im Rahmen unserer Betreuung liegt bei diesen Gesellschaften darin, Ihre Forderungen anzumelden, Ihre Rechte im Insolvenzverfahren zu vertreten und gegebenenfalls weitere Haftungsgegner wie beispielsweise die Geschäftsführer der Gesellschaften, Wirtschaftsprüfer und soweit vorhanden, Vermittler in Anspruch zu nehmen.

Die BaFin hat Veröffentlichungen nach § 11a Abs. 1 VermAnlG zu den folgenden Gesellschaften/Emittenten veröffentlicht, die wir in aller Kürze wie folgt zusammenfassen:

UDI IMMO Sprint FESTZINS I: Die Gesellschaft hat Nachrangdarlehen an mehrere Zwischen- und Projektgesellschaften gewährt und daraus Zins- und Rückzahlungsansprüche. Bei den Projektgesellschaften handelt es sich um mehrere mit der te management GmbH, erscheinen, verbundene Projektgesellschaften. Es erfolgte auch eine Vergabe von Darlehen an die te management GmbH selbst. Diese hat am 02.06.2021 ein Insolvenzantrag beim Amtsgericht München gestellt. Durch die Insolvenz der te management GmbH ist die Vornahme von Zahlungen auf die Forderung der Emittentin gefährdet. Die Rückzahlung der Nachrangdarlehensverträge ist zweifelhaft. Es ist mit einem Forderungsausfall zu rechnen, der auch negative Auswirkungen auf die Emittentin hat. Die BaFin warnte davor, dass dieser Umstand geeignet ist, die Verpflichtung der Emittentin gegenüber den Anlegern auf Auszahlung der Zinsen und auf Rückzahlung der von den Anlegern gewährten Nachrangdarlehen zu gefährden.

UDI IMMO Sprint FESTZINS II: Die Gesellschaft hat Nachrangdarlehen an mehrere Zwischen- und Projektgesellschaften gewährt und daraus Zins- und Rückzahlungsansprüche. Bei den Projektgesellschaften handelt es sich um mehrere mit der te management GmbH, erscheinen, verbundene Projektgesellschaften. Es erfolgte auch eine Vergabe von Darlehen an die te management GmbH selbst. Dieser hat am 02.06.2021 ein Insolvenzantrag beim Amtsgericht München gestellt. Durch die Insolvenz der TE Management GmbH ist die Vornahme von Zahlungen auf die Forderung der Emittentin gefährdet. Die Rückzahlung der Nachrangdarlehensverträge ist zweifelhaft. Es ist mit einem Forderungsausfall zu rechnen, der auch negative Auswirkungen auf die Emittentin hat. Die BaFin warnte davor, dass dieser Umstand geeignet ist, die Verpflichtung der Emittentin gegenüber den Anlegern auf Auszahlung der Zinsen und auf Rückzahlung der von den Anlegern gewährten Nachrangdarlehen zu gefährden.

UDI Energie FESTZINS III: Hier teilte die BaFin mit, dass sie einer Abwicklungsanordnung erlassen hat und der Gesellschaft aufgegeben hat, dass ohne Erlaubnis betriebene Einlagengeschäft einzustellen und die unerlaubt betriebenen Geschäfte rückabzuwickeln. Die Gesellschaft wandte sich an die Anleger um die Abtretung von Anlegerforderungen zu vereinbaren. Wir haben von dem Abschluss derselben abgeraten. Das Insolvenzverfahren ist eröffnet.

UDI Energie FESTZINS VI: Hier teilte die BaFin mit, dass sie einer Abwicklungsanordnung erlassen hat und der Gesellschaft aufgegeben hat, dass ohne Erlaubnis betriebener Einlagengeschäft einzustellen und die unerlaubt betriebenen Geschäfte rückabzuwickeln. Die Gesellschaft wandte sich an die Anleger, um die Abtretung von Anlegerforderungen zu vereinbaren. Die Gesellschaft ist verpflichtet die angenommenen Gelder unverzüglich und vollständig zurückzuzahlen.

UDI Energie FESTTINS VII: Hier teilte die BaFin mit, dass sie eine Abwicklungsanordnung erlassen hat und der Gesellschaft aufgegeben hat, dass ohne Erlaubnis betriebene Einlagengeschäft einzustellen und die unerlaubt betriebenen Geschäfte rückabzuwickeln sowie die angenommenen Gelder unverzüglich und vollständig den Anlegern zurückzuzahlen.

UDI Energie FESTZINS 10 + 11 + 13 + 14: Diese Gesellschaften haben sich jeweils an diversen Zwischen- und Projektgesellschaften beteiligt. Sie haben diesen Gesellschaften Nachrangdarlehen gewährt. Die Gesellschaften berufen sich nunmehr darauf, aufgrund der unwirksamen Nachrangabrede, nicht zu einer Zinszahlung verpflichtet gewesen zu sein, und gleichfalls nicht die Rückzahlung zu schulden. Dieses hat negative Auswirkungen auf die Liquidität der Emittentin. Es ist auch hier mit Ausfällen zu rechnen. Hier streben wir Individuallösungen an.

Es ist mit weiteren Abwicklungsanordnungen der BaFin bezüglich der anderen Gesellschaften zu rechnen.

Insbesondere für rechtsschutzversicherte Geschädigte bleibt es empfehlenswert, individuelle Aktivitäten in die richtigen Bahnen zu leiten. Nehmen Sie gern unverbindlich Kontakt mit uns auf und stellen uns Ihre Fragen. Massenabfertigung ist nicht unsere Sache. Wir bieten unserer Mandantschaft einen persönlichen und auf Ihren Fall, sowie Interessen, konzentrierten Service an, der auch die Deckungsanfrage bei Ihrer Rechtsschutzversicherung mitumfasst.

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