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Bankrecht

Unser Schwerpunkt ist die Vertretung von Anlegern und Aktionären, Darlehensnehmern, aber auch Kleinanlegern, die als Darlehensgeber Nachrangdarlehen begeben haben.

Rechtsanwältin Bontschev ist ausgebildete Bankkauffrau und war vor ihrer Tätigkeit als Rechtsanwältin in einer Bank tätig und ist mit der Denkweise und den Entscheidungswegen in deutschen Großbanken vertraut. Sie ist Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht und kann daher das ganze Spektrum des Bank- und Kapitalmarktrecht bearbeiten.

Im Bereich Kreditrecht begleiten wir bei komplexen Umfinanzierungen, prüfen Darlehensverträge und begleiten bei Neuabschluss von Darlehensverträgen, prüfen die Besicherung und Freigabe von Sicherheiten und den Widerruf von Darlehensverträgen u.v.m.

Wir beraten bei der Kündigung von Darlehensverträgen, unabhängig, ob durch die Bank oder den Darlehensnehmer erklärt. Im Bereich Bürgschaftsrecht vertreten wir die Bürgen in rechtlichen Fragen der Prüfung der Inanspruchnahme als Bürge oder setzen Ansprüche aus Bürgschaften durch.

Widerruf von Darlehensverträgen

Wir prüfen Ihre Darlehensverträge (z.B. zum Erwerb von Immobilien oder zur Pkw-Finanzierung) auf Formfehler, ungültige Vertragsklauseln und aktuelle Rechtsprechung.

Anspruchsdurchsetzung gegen Banken

Wir finden gemeinsam mit Ihnen geeignete Strategien zur Durchsetzung Ihrer Forderungen und Ansprüche gegen Banken, Vermögensverwalter und Anlageberater.

Umfinanzierung von Darlehensverträgen

Wir sorgen für eine stressfreie Umschuldung Ihrer privaten und gewerblichen Darlehensverträge damit auch Sie von den aktuellen Niedrigzinsen profitieren.

Geschäftsbeziehung Bank-Kunde

Wir überprüfen das Geschäftsgebaren Ihrer Bank oder Sparkasse und treten ggf. für Ihre Rechte ein und setzen Ihre Ansprüche gerichtlich durch.