Rendity – Rechte deutscher Anleger jetzt prüfen lassen Schadensersatz. Rückabwicklung. Klage in Deutschland möglich.
Die Rendity GmbH betrieb über Jahre hinweg eine digitale Plattform für Immobilien-Crowdinvestments in Österreich und Deutschland. Zahlreiche deutsche Anleger investierten über die Plattform in Immobilienprojekte – häufig in Form von Nachrangdarlehen oder vergleichbaren Mezzanin-Finanzierungen.
Nach der Einstellung des operativen Geschäftsbetriebs und der eingeleiteten Liquidation stellen sich für betroffene Investoren nun zentrale Fragen:
Ist mein Kapital gefährdet?
Kann ich mein Geld zurückfordern?
Haftet die Plattform?
Gilt deutsches Recht?
Kann ich in Deutschland klagen?
Unsere Kanzlei ist auf grenzüberschreitende Kapitalanlagefälle spezialisiert und prüft Ihre Ansprüche umfassend.
1. Rendity: Plattform, Vermittler – aber ohne Verantwortung?
Rendity trat als Vermittler zwischen Projektgesellschaften und Anlegern auf. Das Geschäftsmodell beruhte auf:
Vermittlung von Kapital an Immobilienentwickler
Strukturierung von Finanzierungen
Online-Zeichnung über digitale Plattform
Gebühreneinnahmen aus Vermittlung und Strukturierung
Rechtlich bedeutet das jedoch nicht automatisch, dass keine Haftung besteht.
Gerade bei Crowdinvestments sind folgende Prüfungsfelder besonders relevant:
Wurden Risiken ausreichend und transparent dargestellt?
Waren Totalverlustrisiken klar erkennbar?
Wurden Nachrangabreden verständlich erklärt?
Waren Renditeprognosen realistisch oder irreführend?
Wurden Anleger ordnungsgemäß über wirtschaftliche Risiken informiert?
2. Gilt deutsches Recht für deutsche Anleger?
Ein zentraler Punkt:
Selbst wenn in den AGB österreichisches Recht vereinbart wurde, gilt bei Verbrauchern:
Zwingende deutsche Verbraucherschutzvorschriften bleiben anwendbar.
Wenn sich das Angebot – wie hier – auch an deutsche Anleger richtete, greifen unter anderem:
§§ 305 ff. BGB (AGB-Kontrolle)
Fernabsatzrecht
Widerrufsrechte
Schadensersatzansprüche wegen Aufklärungsverschulden
Prospekthaftung (je nach Ausgestaltung)
Viele Anleger wissen nicht:
Sie können häufig in Deutschland klagen.
Nach der Brüssel-Ia-Verordnung ist bei Ausrichtung auf den deutschen Markt regelmäßig der Gerichtsstand am Wohnsitz des Verbrauchers eröffnet.
Das bedeutet:
Kein Prozess in Wien – sondern Klage vor einem deutschen Landgericht.
3. Typische Anspruchsgrundlagen
Je nach individueller Beteiligung kommen insbesondere in Betracht:
✓ Schadensersatz wegen fehlerhafter Risikoaufklärung
✓ Unwirksamkeit von Nachrangklauseln
✓ Fehlerhafte oder unzureichende Widerrufsbelehrung
✓ Haftung bei irreführender Renditedarstellung
✓ Verletzung von Informationspflichten
✓ Haftung wegen Organisationsverschulden der Plattform
Gerade bei digitalen Investmentplattformen bestehen häufig Angriffspunkte in den Vertragsbedingungen.
4. Liquidation der Gesellschaft – was bedeutet das?
Die Gesellschaft befindet sich im Liquidationsstadium („in Liqu.“).
Das bedeutet jedoch nicht automatisch:
- - dass keine Ansprüche mehr bestehen
- - dass keine Haftung durchsetzbar ist
- - dass andere Anspruchsgegner ausscheiden.
In Betracht kommen je nach Struktur:
Plattformgesellschaft
Geschäftsführer
Projektgesellschaften
Initiatoren
ggf. weitere Beteiligte
Eine frühzeitige Anspruchsprüfung ist entscheidend – insbesondere wegen möglicher Verjährungsfristen.
Warum jetzt handeln?
Kapitalanlagefälle sind zeitkritisch.
Mit zunehmender Abwicklung der Gesellschaft steigt das Risiko, dass:
- - Vermögenswerte verteilt werden
- - Anspruchsgegner zahlungsunfähig werden
- - Verjährungsfristen verstreichen.
Je früher eine rechtliche Prüfung erfolgt, desto größer sind die Handlungsmöglichkeiten.
Unsere Leistungen für Rendity-Anleger
✔ Kostenfreie Ersteinschätzung
✔ Prüfung von Vertragsunterlagen
✔ Analyse von AGB und Nachrangklauseln
✔ Bewertung von Widerrufsrechten
✔ Prüfung von Schadensersatzansprüchen
✔ Durchsetzung außergerichtlich und gerichtlich
✔ Prozessführung vor deutschen Gerichten
Wir vertreten bundesweit Anleger im Kapitalmarktrecht und verfügen über Erfahrung in grenzüberschreitenden Investmentstrukturen.
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