Warum wir?
Wir sind eine Kanzlei mit zeitlosen Werten
Vertrauen, Durchsetzungskraft und die Leistungsbereitschaft sich für den Mandanten gegen alle Widerstände einzusetzen sind die Grundlage unserer Arbeit und werden es bleiben. Als Mandant stehen Sie für uns im Mittelpunkt. Sie geben das Ziel vor und wir zeigen Ihnen den Weg dahin.
- Erfahren und Kompetent im Anlegerschutz und Vertretung von Aktionären
- Sicherung von Vermögenswerten
- Fachanwaltskanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht
- Bundesweit seit 20 Jahren tätig
Wenn Sie rechtsschutzversichert sind, holen wir für Sie ohne weitere Kosten die Deckungszusage ein. Wir schließen individuelle Vereinbarungen, die sich am Erfolg orientieren und Sie erhalten eine Kostenkalkulation, damit Sie sehen, welche Kosten mit einem Prozess oder der außergerichtlichen Beratung entstehen.
Sie geben das Ziel vor, wir zeigen Ihnen den Weg dahin.
Uns zeichnet neben der Kompetenz in unseren Fachgebieten ein verantwortungsvoller Umgang mit den Interessen unserer Mandanten aus. Dazu kann auch gehören, dass wir von einem Prozess abraten. Wir bieten individuelle Beratung an – keine Massenabwicklung. Es steht immer das Individualmandat im Vordergrund! So vertreten wir im Bank- und Kapitalmarktrecht nur Anleger und Aktionäre.
Im Versicherungsrecht vertreten wir Versicherte und beraten bei der Rückabwicklung von Versicherungsverträgen oder Inanspruchnahme des Rückkaufswertes. Wir arbeiten mit kompetenten Gutachtern zusammen, die die versicherungsmathematische Betreuung übernehmen.
Im Erbrecht beraten wir unter steuerrechtlichen und bankrechtlichen Aspekten Ihre persönlichen Ziele und Fragestellungen.
Es steht immer das Individualmandat im Vordergrund.
Unabhängig ob privater oder institutioneller Anleger, Erbe oder Erbengemeinschaft, Anleger, Aktionär oder Berufsträger wie Insolvenzverwalter – wir erstellen zu Ihren individuellen Fragestellungen Gutachten, beispielsweise zu Fragen wie:
- Wirksamkeit von Nachrangbedingungen in Nachranddarlehensverträgen
- Steuerrechtliche Fragen des Erbens und Vererbens
- Widerruf oder Kündigung von Darlehensverträgen oder Versicherungsverträgen
- Schadenersatz- und Rückabwicklungsansprüche
Wenn wir außergerichtlich nicht mehr weiterkommen, gehen wir mit Ihnen gemeinsam den Weg der Instanzen.
Wir kalkulieren vorab das bestehende Prozessrisiko. Mandanten, die rechtsschutzversichert sind, betreuen wir bei Einholung der Deckungsanfragen. Rechtsfragen und Prozesse, die bis zum BGH geführt werden bearbeiten wir mit vertrauensvollen Kollegen, die beim BGH zugelassen sind.
Warum Prozesse? Weil es sich lohnt für sein Recht zu kämpfen. Der Gegner ist vermeintlich übermächtig. Die Sache ist komplex und scheint verfahren – wir sind der richtige Partner an Ihrer Seite. Nutzen Sie die Expertise und Kreativität. Wir finden den besten Weg für unsere Mandanten. Dieses gilt vor allem in den besonders sensiblen und komplexen Fällen des Kapitalmarktrechts. Auch vermeintlich übermächtige Gegner schrecken uns nicht ab.
Nicht selten geben Anleger ihr Geld im grauen Kapitalmarkt aus. Die Gesellschaften werden insolvent – Ausfälle drohen und treten ein. Der Gläubigerausschuss ist ein geeigneter Weg, um Rechte der Anleger im Insolvenzverfahren zu vertreten und zu sichern – hier stehen sich oft die Interessen der Gläubiger und der Geschäftsführung gegenüber. Es müssen Verwertungsmaßnahmen geprüft und im Sinne der Gläubiger ausgeführt werden.
Rechtsanwältin Bontschev hat langjährige Erfahrung bei der Vertretung der Gläubigerinteressen in Gläubigerausschüssen wie bspw. DERIVEST GmbH oder Kaussen-Lingens Verwaltungs GmbH.
Wir werden von Gerichten in Sachsen und in Brandenburg sowie Berlin als Zwangsverwalter und Testamentsvollstrecker bestellt. In dieser Tätigkeit sind wir ausschließlich dem Gesetz verpflichtet.
Wir verfügen für diese Tätigkeit über die erforderliche Software, Buchführungskompetenzen und steuerrechtliche Expertise.