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Haftung Geschäftsführer PARTUM Gold GmbH - Anwalt beantwortet Fragen

Die Gesellschaft Partum Gold GmbH trat an deutsche Anleger heran mit dem Angebot, Goldmünzen zu erwerben, nach Zahlung eines Kaufpreises durch die Investoren. Diese Münzen sollten dann durch die Partum Gold in einem Zollfreilager sicher verwahrt und gelagert werden. Wir haben für unsere Mandanten, die Verträge gekündigt und wahlweise die Herausgabe der Münzen oder Rückerstattung des Kaufpreises verlangt, und haben in diesen Fällen obsiegt. Die erzielten Vollstreckungstitel konnten wir aufgrund Flucht der Gesellschaft in die Insolvenz nicht durchsetzen. Es bleib daher die Frage nach weiteren Haftungsgegnern.

Was haben wir getan - weitere Haftungsgegner?

Wir haben gegen den Geschäftsführer der Gesellschaft Strafantrag gestellt - schließen Sie sich uns gern an, wenn Sie geschädigt sind.

Weiterhin erheben wir zivilrechtliche Klagen gegen den Geschäftsführer, der unseres haftet, denn der von den Investoren überlassene Kaufpreis wurde nicht für den Erwerb der Goldmünzen eingesetzt, jedenfalls konnte uns dieses nicht in allen Fällen nachgewiesen werden.

Die Geschäftsführer haben in den Angelegenheiten der Gesellschaft die Sorgfalt eines ordentlichen Geschäftsmannes anzuwenden.  Geschäftsführer, welche ihre Obliegenheiten verletzen, haften der Gesellschaft solidarisch für den entstandenen Schaden. Wir gehen daher davon aus, dass der Geschäftsführer unseren Mandanten aus unerlaubter Handlung in Verbindung mit einem Straftatbestand.

Sie haben Fragen? Gern sind wir für Sie da.

 

 

 

 

 

 

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