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AKTUELLES

Urteil des Bundesverwaltungsgerichts – Fahrverbote

Worum geht es?

Die deutsche Umwelthilfe hat gegen die Stadt Stuttgart geklagt, deren Luftreinhaltepläne sahen nicht die Einhaltung der gesetzlichen Grenzwerte vor. Die Deutsche Umwelthilfe wollte erreichen, dass auch Fahrverbote für Dieselfahrzeuge in die Luftreinhaltepläne aufgenommen werden. Im Fall der Stadt Stuttgart hat die Umwelthilfe gefordert, dass für Benzin- oder Gasbetriebene Ottomotoren, die unterhalb der Schadstoffklasse 3 liegen, Fahrverbote in Betracht gezogen werden müssen. Dieselmotoren die unterhalb der Schadstoffklasse-Euro 6 liegen, sollen ebenfalls vom Fahrverbot betroffen sein.

Wie ermittele ich die Schadstoffklasse?

Ob Ihr PKW betroffen ist, können Sie anhand Ihres Fahrzeugscheins ermitteln. Dort gibt es diverse nummerierte Felder. Die Emissionsklassen sind in den Feldern 14 und 14.1 angegeben. Endet die Zahl in diesem Feld mit 00 und 88 hat das Auto die Abgasnorm Euro-1 bis Euro-4. Die Kombination 35 AU bis 35 NU steht für die Abgasnorm Euro-5. Die Zahlenbuchstabenkombinationen ab 36 stehen für die Euro-6 Abgasnorm.

Wie umfassend sollen die Fahrverbote sein?

Zunächst ist es so, dass ein Fahrverbot verhängt werden kann, aber nicht muss. Im Weiteren steht es im Ermessen der Kommunen, die Maßnahmen zu ergreifen, die die Einhaltung des Luftreinhalteplans gewährleisten. Insbesondere betroffen sind die Städte Hamburg, Düsseldorf und Stuttgart. Es gibt jedoch auch Städte, die die Luftreinhaltepläne einhalten. Darüber hinaus sind nicht sämtliche Straßen in den betroffenen Städten betroffen, sondern jeweils immer Abschnitte, in denen die Messungen ergeben, dass der Luftreinhalteplan nicht eingehalten ist.

Sind Diesel-PKWs jetzt nichts mehr wert?

Die Diskussion hält bereits seit längerem an und hat auch Autokäufer schwer verunsichert, wie der Rückgang der Neuerwerbe bei Dieselfahrzeugen bereits im Jahr 2017 belegt. Es ist ein Rückgang um mehr als 10 % zu verzeichnen. Auch die Listenpreise der PKWs sanken. Dieses bedeutet nichts anderes, als dass das Damokleswert der Fahrverbote zu einer Wertverminderung bei Diesel-PKW führen. Dieses gilt selbstverständlich nicht für Fahrer die einen Leasingvertrag abgeschlossen haben. Jedoch für sämtliche Verkäufer, die ohne Finanzierung ihr PKW erworben haben.

Sie wollen herausfinden, ob Ihr Fahrzeug betroffen ist?

Dieses können Sie abfragen, über die jeweilige Marke des PKW-Herstellers. Wir haben einige Links hinterlegt:

  • Audi
  • Skoda
  • Seat
  • Volkswagen

Falls Ihr Auto vom Abgasskandal betroffen ist, können Sie uns jederzeit beauftragen.

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