Bankrecht
Unser Schwerpunkt ist die Vertretung von Anlegern und Aktionären, Darlehensnehmern, aber auch Kleinanlegern, die als Darlehensgeber Nachrangdarlehen begeben haben.
Rechtsanwältin Bontschev ist ausgebildete Bankkauffrau und war vor ihrer Tätigkeit als Rechtsanwältin in einer Bank tätig und ist mit der Denkweise und den Entscheidungswegen in deutschen Großbanken vertraut. Sie ist Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht und kann daher das ganze Spektrum des Bank- und Kapitalmarktrecht bearbeiten.
Im Bereich Kreditrecht begleiten wir bei komplexen Umfinanzierungen, prüfen Darlehensverträge und begleiten bei Neuabschluss von Darlehensverträgen, prüfen die Besicherung und Freigabe von Sicherheiten und den Widerruf von Darlehensverträgen u.v.m.
Wir beraten bei der Kündigung von Darlehensverträgen, unabhängig, ob durch die Bank oder den Darlehensnehmer erklärt. Im Bereich Bürgschaftsrecht vertreten wir die Bürgen in rechtlichen Fragen der Prüfung der Inanspruchnahme als Bürge oder setzen Ansprüche aus Bürgschaften durch.