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AKTUELLES

Für Anleger des adcada - Schadenskomplex - weitere Haftungsgegner der Geschäftsführer

Worum geht es ?

Wir haben bereits über die Forderungsanmeldung im Insolvenzverfahren der adcada berichtet und darüber dass die Forderung der Anleger nunmehr im 1. Rang berücksichtigt werden muss, da die Nachrangabrede unwirksam ist. Dieses hat in einem durch uns geführten Verfahren vor dem Landgericht Wiesbaden, das Gericht entschieden. Die Unwirksamkeit der Nachrangabrede ergibt sich insbesondere daraus, dass die Regelung als überraschend angesehen werden kann und zum anderen daraus, dass die Hinweise in den Anlagen zum Zeichnungsschein nicht hinreichend transparent sind. Problematisch war, aus Sicht des Gerichts, dass der Darlehensvertrag mit Zeichnungsschein überschrieben war und die Qualität des Darlehens mit qualifiziertem Rangrücktritt nicht sichtbar und transparent für den Anleger sichtbar war.  

Die vertragliche Gestaltung war daher aus sich heraus nicht verständlich und nachvollziehbar, so dass ein durchschnittlicher Anleger nicht erkennen konnte, tatsächlich einen Darlehensvertrag mit Rangrücktritt abgeschlossen zu haben.

Darüber hinaus wurde das Risiko teilweise heruntergespielt in den Zeichnungsbedingungen, da dort geregelt war, dass eine Nachschusspflicht nicht besteht und auch keine Teilnahme am Verlust der Gesellschaft. Es gab weitere Formulierungen in den Nachrangbedingungen, die das Gericht als widersprüchlich und intransparent angesehen hat, mit der Folge, dass aus Sicht des Gerichts die Regelungen zum Rangrücktritt unwirksam sind und daher dazu führten, dass das Darlehen der adcada als solches ohne Rangrücktritt als abgeschlossen gilt.

Welche Chancen haben die Anleger an ihr Geld zu kommen ?

Die Forderungsanmeldung im Insolvenzverfahren und das Anerkennen der Forderung im 1. Rang werden nicht dazu führen, dass die Forderungen der Anleger zu 100 % befriedigt werden können. Es gilt daher weitere Haftungsgegner in Anspruch zu nehmen. Hier kommt die Inanspruchnahme des Geschäftsführers in Betracht, der den Anlegern persönlich haftet, auf Schadensersatz (in Höhe der investierten Summe) aufgrund der unwirksamen Nachrangabrede. 

Das sollte auf jeden Fall versucht werden, denn eine Pflichtverletzung des Geschäftsführers liegt vor.

Gern sind wir für Sie da und prüfen Ihre Ansprüche. Was benötigen wir ?

- den Zeichnungsschein und Vertragsbedingungen

- den Kontoauszug als Nachweis der Zahlung

- Ihre Forderungsanmeldung im Insolvenzverfahren

- die Daten Ihrer Rechtschutzversicherung, falls rechtsschutzversichert.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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