Insolvenzverfahren über das Vermögen der One Crowd GmbH - was gilt es zu beachten?
Insolvenz der OneCrowd-Plattform aus Dresden: Welche Rechte haben Anleger jetzt?
OneCrowd hat Insolvenzantrag gestellt – was bedeutet das für Investoren?
Die Crowdfunding-Plattform OneCrowd mit Sitz in Dresden hat für mehrere Gesellschaften Insolvenzanträge gestellt. Betroffen sind nach aktuellen Informationen die OneCrowd GmbH, die OneCrowd Loans GmbH sowie die OneCrowd Securities GmbH. Das zuständige Insolvenzgericht hat bereits vorläufige Insolvenzverwalter bestellt. Gleichzeitig wurde mitgeteilt, dass der Plattformbetrieb zunächst fortgeführt und nach Investoren für eine Sanierung gesucht werden soll.
Für tausende Anleger stellt sich nun die entscheidende Frage:
Ist mein investiertes Geld verloren oder bestehen noch rechtliche Ansprüche?
Was bedeutet die Insolvenz von OneCrowd für Anleger?
Zunächst ist zu unterscheiden, in welches Produkt investiert wurde.
Viele Anleger haben über OneCrowd in
- Start-ups,
- Immobilienprojekte,
- Energieprojekte oder
- Unternehmensfinanzierungen
investiert.
Nicht jede Investition ist automatisch Bestandteil der Insolvenz der Plattformgesellschaft. Maßgeblich sind die jeweiligen Vertragsunterlagen sowie die rechtliche Ausgestaltung des Investments.
Dennoch kann die Insolvenz der Plattform erhebliche Auswirkungen haben, etwa auf
- die Verwaltung bestehender Beteiligungen,
- Zins- und Rückzahlungen,
- die Kommunikation mit Anlegern,
- die Durchsetzung von Ansprüchen.
Eine pauschale Aussage ist deshalb nicht möglich.
Sind Schadensersatzansprüche denkbar?
Unter bestimmten Voraussetzungen kommen neben insolvenzrechtlichen Ansprüchen auch Schadensersatzansprüche in Betracht.
Dies gilt insbesondere dann, wenn
- Anleger unzureichend über Risiken aufgeklärt wurden,
- Prospektfehler vorliegen,
- Informationspflichten verletzt wurden oder
- Vertragsklauseln unwirksam sein könnten.
Bereits in der Vergangenheit beschäftigten sich Gerichte mit rechtlichen Fragen rund um Finanzierungsmodelle der OneCrowd-Gruppe. So hatte das Landgericht Dresden eine Nachrangklausel in einem Fall als unwirksam angesehen und Schadensersatz zugesprochen. Jeder Sachverhalt ist jedoch individuell zu prüfen.
Welche Schritte sollten betroffene Anleger jetzt unternehmen?
Wer über OneCrowd investiert hat, sollte jetzt keine vorschnellen Entscheidungen treffen.
Sinnvoll ist insbesondere,
- sämtliche Vertragsunterlagen zu sichern,
- Zahlungsnachweise aufzubewahren,
- Projektinformationen herunterzuladen,
- Mitteilungen der Insolvenzverwaltung zu dokumentieren und
- mögliche Verjährungsfristen im Blick zu behalten.
Ob eine Anmeldung von Forderungen im Insolvenzverfahren erforderlich ist oder daneben weitere Ansprüche bestehen, hängt vom jeweiligen Einzelfall ab.
Können Ansprüche gegen Dritte bestehen?
Nicht ausgeschlossen ist, dass Ansprüche nicht nur gegen insolvente Gesellschaften, sondern auch gegen weitere Beteiligte bestehen können.
Je nach Investmentmodell kommen unter anderem Ansprüche gegen
- Verantwortliche,
- Vermittler,
- Prospektverantwortliche oder
- sonstige Anspruchsgegner
in Betracht.
Welche Möglichkeiten bestehen, lässt sich erst nach Prüfung der jeweiligen Vertragsunterlagen beurteilen.
Kostenlose Ersteinschätzung für OneCrowd-Anleger
Wenn Sie über OneCrowd, Seedmatch, Econeers oder eine andere Plattform der Unternehmensgruppe investiert haben und unsicher sind, welche Rechte Sie nun haben, empfiehlt sich eine frühzeitige rechtliche Prüfung.
Unsere Kanzlei unterstützt bundesweit geschädigte Anleger bei der Prüfung von
- Insolvenzforderungen,
- Schadensersatzansprüchen,
- Prospekthaftungsansprüchen sowie
- weiteren rechtlichen Möglichkeiten zur Durchsetzung ihrer Interessen.
Je früher Ansprüche geprüft werden, desto besser lassen sich Fristen wahren und Beweismittel sichern.
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Ist mein Geld durch die Insolvenz automatisch verloren?
Nein. Ob und in welcher Höhe Ansprüche bestehen, hängt von der konkreten Beteiligungsform und den Vertragsunterlagen ab.
Muss ich meine Forderung im Insolvenzverfahren anmelden?
Das ist grundsätzlich möglich bzw. nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens häufig erforderlich. Ob daneben weitere Ansprüche bestehen, sollte rechtlich geprüft werden.
Kann ich Schadensersatz verlangen?
Unter bestimmten Voraussetzungen kommen Schadensersatzansprüche in Betracht, beispielsweise bei fehlerhafter Aufklärung oder Prospekthaftung. Dies ist stets eine Frage des Einzelfalls.
Kann ich mich jetzt noch beraten lassen?
Ja. Gerade zu Beginn eines Insolvenzverfahrens lassen sich die rechtlichen Möglichkeiten häufig am besten prüfen und erforderliche Schritte rechtzeitig einleiten.
Fazit
Die Insolvenz der OneCrowd-Gruppe stellt viele Anleger vor erhebliche rechtliche Fragen. Auch wenn der Geschäftsbetrieb derzeit fortgeführt werden soll, sollten Betroffene ihre Rechte frühzeitig prüfen lassen. Je nach Ausgestaltung des Investments können neben der Anmeldung von Insolvenzforderungen auch weitergehende Schadensersatzansprüche bestehen. Eine individuelle anwaltliche Prüfung schafft Klarheit über die bestehenden Handlungsmöglich