Girokonto gekündigt? – Was Betroffene jetzt wissen müssen - am Beispielsfall einer Kündigung der Commerzbank erklärt
Girokonto gekündigt oder Konto gesperrt? – Was Betroffene jetzt wissen müssen
Worum geht es?
In einem von unserer Kanzlei betreuten Mandat hat die Commerzbank innerhalb weniger Tage mehrere Girokonten geschlossen, obwohl diese weder überzogen waren noch unberechtigte Zahlungseingänge aufwiesen. Zudem war die Nutzung der Konten ausdrücklich bis zum 31.12.2026 vereinbart. Betroffen waren Konten einer gerichtlich angeordneten Nachlasspflegschaft.
Die Folgen waren gravierend: Über Tage konnten weder Zahlungen entgegengenommen noch dringend erforderliche Überweisungen ausgeführt werden. Die ordnungsgemäße Verwaltung des Nachlasses war faktisch unmöglich. Erst durch eine einstweilige Verfügung des Landgerichts Dresden konnte die Bank verpflichtet werden, den rechtmäßigen Zustand wiederherzustellen.
Dieser Fall zeigt, dass Banken Konten teilweise sperren od
ieser Fall zeigt, dass Banken Konten teilweise sperren oder schließen, obwohl hierfür keine ausreichende rechtliche Grundlage besteht. Für die Betroffenen können bereits wenige Tage erhebliche wirtschaftliche Schäden verursachen.
Aus diesem Anlass erläutern wir die rechtlichen Grundlagen einer Kontokündigung und zeigen auf, welche Möglichkeiten Kontoinhaber haben, sich gegen eine rechtswidrige Kontoschließung oder Kontosperrung zur Wehr zu setzen.
Wenn die Bank das Girokonto kündigt oder schließt – welche Folgen hat das?
Mit der Schließung eines Girokontos endet regelmäßig der Zahlungsdiensterahmenvertrag zwischen Bank und Kunde. Die Konsequenzen sind oft sofort spürbar: Überweisungen werden nicht mehr gutgeschrieben, Lastschriften scheitern, Daueraufträge werden nicht ausgeführt und Kartenzahlungen sind nicht mehr möglich.
Gerade im Erbrecht, bei Nachlasspflegschaften, Unternehmen oder Vermietern kann dies schwerwiegende Folgen haben. Mieten, Gehälter, Steuern oder Versorgungsleistungen können nicht mehr bezahlt werden. Mahnungen, Vertragskündigungen und erhebliche Vermögensschäden sind häufig die unmittelbare Folge.
Besonders problematisch wird es, wenn Banken Konten faktisch sperren oder schließen, ohne zuvor den Girovertrag wirksam zu kündigen oder dem Kunden Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. Nicht jeder ungewöhnliche Zahlungseingang oder ein interner Verdachtsmoment rechtfertigt eine sofortige Unterbrechung des Zahlungsverkehrs. Auch Banken sind an Recht und Gesetz gebunden und dürfen ihre vertraglichen Befugnisse nicht willkürlich ausüben.
Unsere Erfahrung zeigt, dass in vielen Fällen schnelles anwaltliches Handeln – notfalls im Wege einer einstweiligen Verfügung – erforderlich ist, um die Funktionsfähigkeit des Kontos kurzfristig wiederherzustellen und weitere Schäden zu verhindern.