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AKTUELLES

GREEN WOOD INTERNATION – Was nun?

Worum geht es?

Bei der Green Wood International AG handelt es sich um eine Kapitalanlage aus dem grauen Kapitalmarkt.

Anleger werden damit geworben Bäume zu kaufen, als sogenanntes Direktinvestment. Die Kapitalanlage wird seit ca. 2015 vertrieben. Auf das Risiko eines Totalausfalls wurde nicht hingewiesen.

Die Bäume sollten auf einer Plantage in Deutschland (und nachfolgend Mallorca) gepflanzt werden und dort wachsen bis sie gefällt werden. Der Anleger sollte Eigentümer des Baumes werden und den Erlös aus dem Verkauf des Baumes erhalten. Die Rendite sollte ca. 120 % betragen über einen Zeitraum von 12 Jahren (so lange war lange war auch die Laufzeit des Vertrages). Dieses ist sachenrechtlich höchst problematisch, da nicht gesondert das Eigentum an Bäumen nach deutschem Sachenrecht verschafft werden kann, denn diese sind Bestandteile des Grundstücks. Hier besteht möglicherweise ein Rücktrittsrecht vom Kaufvertrag zu Gunsten der Anleger.

Wichtig: die Kapitalanlage wurde zunächst ohne Prospekt vertrieben und folglich haben die Kapitalanleger, die die Anlage zu einer Zeit gekauft haben, als der Prospekt noch nicht vorlag, einen Anspruch nach dem Vermögensanlagengesetz auf Schadensersatz. Dieser Anspruch ist gerichtet, auf Rückabwicklung des Kaufvertrages und Schadensersatz in Höhe des Kaufpreises. Die Bafin hat bereits 2019 gewarnt das die Vermögensanlage ohne Prospekt vertrieben wird und der BaFin kein Prospekt vorgelegt wurde. 

Was können Sie tun?

Machen Sie ihre Schadensersatzansprüche geltend und wir unterstützen Sie gern dabei. Bitte beachten Sie, dass die Ansprüche einer 10-jährigen Verjährungsfrist unterliegen, ab dem Zeitpunkt des Erwerbs.

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