Sie haben eine Frage?
Wir rufen Sie zurück!

Versicherungsrecht

Im Versicherungsrecht beraten und vertreten wir bundesweit ausschließlich Versicherungsnehmer. Wir beraten und vertreten Sie,

  • wenn Sie nicht wissen, ob Sie den Rückkaufswert oder die Leistungen aus Widerruf wählen sollen;
  • wenn die Berufsunfähigkeitsversicherung die Leistung ablehnt;
  • wenn Sie sich von Ihrer Lebensversicherung lösen wollen;
  • wenn die Rechtsschutzversicherung den Deckungsschutz verweigert.

Ein besonderer Schwerpunkt unserer Tätigkeit besteht in der Rückabwicklung von Lebens- und Rentenversicherungen durch Widerruf/Widerspruch. Nähere Angaben hierzu finden Sie in unserer Rubrik “Aktuelles

  • mehr Ertrag bei Widerruf als bei Kündigung durch Rückerstattung der Abschlusskosten
  • für bestehende und beendete Verträge zwischen 1994 – 2007

Sie haben einen Lebensversicherungs- oder Rentenversicherungsvertrag und wollen diesen widerrufen oder entscheiden, ob Sie den Rückkaufswert in Anspruch nehmen?

Vorteile:

  • hohe Erfolgswahrscheinlichkeit wegen Formfehler
  • risikolos möglich
  • Rückerstattung höherer Beträge und Neuanlage
  • Deckung durch Rechtsschutzversicherung möglich
  • Zusammenarbeit mit Gutachter SAM (Link) und Vergleichsberechnung Rückkaufswert und Rückerstattung bei Widerruf

Sie haben einen Anspruch gegen Ihre Berufsunfähigkeitsversicherung und diese zahlt nicht?

  • Wir lassen Sie nicht allein und helfen beim Ausfüllen etwaiger Formulare und Fragebögen.
  • Wir arbeiten mit Gutachtern zusammen und einer Fachanwältin für Arbeitsrecht, die Sie unterstützen.
  • Wir setzen Ihren Anspruch ggf. prozessual durch.

Sie sind rechtsschutzversichert und Ihre Versicherung erteilt keine Deckung?

  • Ob Vorerstreckungsklausel oder vertragliche Angelegenheit: Wir suchen jedes mögliche Argument für eine Deckung.
  • Wir arbeiten mit Kollegen zusammen, die für uns Schiedsgutachten oder einen Stichentscheid durchführen.

Einfacher Ablauf in vier Schritten

1. Prüfung

Wir prüfen für Sie zunächst kostenfrei und unverbindlich, ob Ihr Vertrag widerrufbar ist und berechnen die zu erwartende Rückerstattung. Wir übersenden Ihnen ein individuelles schriftliches Ergebnis zur Widerrufbarkeit samt Ertragsgutachten.

2. Entscheidung

Auf Grundlage unseres Schreibens können Sie sich dann ganz in Ruhe entscheiden, ob auch Sie Ihren Vertrag widerrufen möchten oder nicht. Bis zu diesem Zeitpunkt sind weder Kosten entstanden noch ein Mandat zustande gekommen.

3. Erfolg

Wenn Sie sich für uns entscheiden, holen wir bei Ihrer Rechtsschutzversicherung kostenfrei die Deckungsschutzzusage ein und setzen Ihre Ansprüche erfolgreich durch, damit auch Sie das Maximum aus Ihrer Versicherung herausholen.

4. Gutachten

Wir arbeiten mit einem versicherungsmathematischem Gutachter zusammen, der konkret für Sie berechnet, ob die Widerspruchslösung besser ist, als der Rückkaufswert. Darüber hinaus sind wir mit diesem Gutachten gut ausgerüstet für einen Prozeß.