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Worum geht es?

Einige Emissionshäuser haben sich spezialisiert auf die Auflegung von Fonds, die im Bereich der Container spezialisiert sind. Diese investieren in Stahlboxen, denn es wurden große Erwartungen in die Containerfonds gelegt und Anleger hierfür beworben mit Schlagwörtern, wie erhöhtes Transportaufkommen im Rahmen der Globalisierung.

Der Containermarkt ist zwar nicht ganz so schwach, wie die Schiffsfahrtbranche, dennoch gibt es für diesen Markt nicht nur rosige Zeiten. Einige Containerfonds mußten sich wirtschaftlich neu orientieren, weil die Container nicht ausreichend ausgelastet waren. Dieses führte dazu, daß die versprochenen Renditen nicht eintraten und sich die Fonds nicht, wie prognostiziert, entwickelten.

Was ist zu beachten?

Die Anleger wollten in der Regel nur eine Kapitalanlage erwerben. Sie wollten sich nicht unterneh-merisch beteiligen. Häufig wurden die Anleger nicht darüber aufgeklärt, daß sie eine Unter-nehmensbeteiligung erworben haben und folglich auch das Risiko tragen, welches damit verbun-den ist. Anleger wurden auch nicht über das mit der Beteiligung verbundene Totalverlustrisiko aufgeklärt.

Haben die Berater nicht ausreichend über die Risiken und die Funktionsweise einer Containerbetei-ligung aufgeklärt, bestehen gute Chancen, für die Anleger Schadensersatz zu fordern. Unsere Kanzlei hat in einigen Fällen, in denen diese Fondsbeteiligungen über Banken vertrieben wurden, Vergleichsregelungen erzielt.

Was ist mit der Zweitmarktbörse?

Sicher, es gibt sie. So ist beispielsweise die Zweitmarktbörse unter www.zweitmarktboerse.de zu nennen. Der Verkauf über die Zweitmarktbörse ist nur dann möglich, wenn es Anleger gibt, die über die Zweitmarktbörse die Fondsbeteiligung erwerben wollen. Bei Verkauf über die Zweitmarktbörse müssen die Anleger mit erheblichen Abschlägen rechnen.

 

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Rechtsanwältin Kerstin Bontschev