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AKTUELLES

CO. Net Verbrauchergenossenschaft – Was haben Anleger zu beachten?

Worum geht es?

Die CO.Net ist eine Verbrauchergenossenschaft und dem grauen Kapitalmarkt zuzurechnen. Sie bietet Anlegern seit dem Jahr 2001 Geschäftsanteile an der Genossenschaft an und wirbt mit Einkaufsvorteilen sowie Ausschüttungen in Höhe von bis zu 7 % jährlich.

Die Gesellschaft wirbt damit, dass die Anleger Mitglied der CO.Net werden und verschiedene Einkaufsvorteile, wie auch die MasterCard, gebührenfrei erhalten sollen. Gleichzeitig sollen die erworbenen Geschäftsanteile der Anleger „arbeiten“ und eingesetzt werden für den Erwerb von Sachwerten mit planbaren Einnahmefeldern. 

Die Mindesthaltezeit soll 5 Jahre betragen und eine Vollmitgliedschaft ist bereits ab 4 Geschäftsanteilen und ab 500,00 € pro Anteil möglich. Die Kosten der Einmalbeteiligung sollen bei 10 % der Beteiligungssumme liegen.

Es wird damit geworben, dass die Gesellschaft für die Anleger Ferienimmobilien erwirbt, ein Kundenkarten-System bereitstellt und Lizenzleistungen für Internetportale liefert.

Was ist das Problem?

Die BaFin hat bereits im Jahr 2019 gewarnt, dass Anhaltspunkte bestehen, dass die Leistungen der CO.Net eine Vermögensanlage sind, und mit Allgemeinverfügung vom 09.01.2020 der CO.Net untersagt Anteile anzubieten, die eine Beteiligung am Ergebnis der CO.Net gewähren. Derzeit läuft ein Verwaltungsverfahren um die Frage ob die CO.Net verpflichtet die Rechtsgeschäfte rückabzuwickeln. 

Wenn die CO.Net zur Rückabwicklung verpflichtet wird, müssen Anleger ihre Ansprüche gegen diverse Haftungsgegner prüfen lassen. Die weitere Frage ist, ob Vermittler haften, die verpflichtet waren, die Plausibilität des Produkts zu prüfen, denn nur so kann ein Vermittler einschätzen, ob das Produkt der Beteiligung an der Genossenschaft wirtschaftlich und sicher ist. Wir unterstützen Sie bei der Geltendmachung Ihrer Ansprüche. Rufen Sie uns an.

Tel:     0351/ 21 52 025-0

Fax:    0351/ 21 52 025-5

Mail:   kanzlei@bontschev.de

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Rechtsanwältin Bontschev ist Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht und für Steuerrecht. Seit über 20 Jahren vertritt Rechtsanwältin Bontschev, und die im Bankrecht spezialisierte Kanzlei, ausschließlich die Interessen von Anlegern und Investoren. 

Sie hat im Rahmen der Vertretung der Interessen der Gläubiger zahlreiche Erfahrungen durch ihre Tätigkeit und Mitwirkung in Gläubigerausschüssen gemacht.

Die Vertretung Ihrer Interessen ist für uns vorrangig - Geld ist nie weg, sondern es hat immer ein anderer, wenn Sie es nicht mehr haben! Gern vertreten wir Ihre Interessen und helfen Ihnen bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche. Sprechen Sie uns gern an. 

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