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AKTUELLES

DERIVEST Inanspruchnahme der Geschäftsführer wegen Unwirksamkeit der Nachrangabrede - Verjährung 31.12.2021

Worum geht es?

Wir haben wiederholt darüber berichtet, dass die von der Gesellschaft verwendete Nachrangabrede unwirksam ist und dieses durch das OLG Bamberg auch bestätigt wurde. Daraus erwachsen Ansprüche gegen die Geschäftsführung wegen der Verwendung der unwirksamen Bestimmungen.

Die Geschäftsführer haften den Anlegern auf Schadenersatz, denn Sie haben zugelassen, dass ein unerlaubtes Einlagengeschäft betrieben wird, gemäß §§ 823 Abs. 2 i.V.m. 32 KWG. 

Achtung: Ansprüche verjähren zum 31.12.2021 und sind daher geltend zu machen.

Sie wissen nicht wie? Wir unterstützen Sie gern. 

Insbesondere für rechtsschutzversicherte Geschädigte bleibt es empfehlenswert, individuelle Aktivitäten in die richtigen Bahnen zu leiten. Nehmen Sie gern unverbindlich Kontakt mit uns auf und stellen uns Ihre Fragen. Massenabfertigung ist nicht unsere Sache. Wir bieten unserer Mandantschaft einen persönlichen und auf Ihren Fall, sowie Interessen, konzentrierten Service an, der auch die Deckungsanfrage bei Ihrer Rechtsschutzversicherung mitumfasst.

Setzen Sie sich bitte gern mit uns in Verbindung: 

Tel:     0351/ 21 52 025-0

Fax:    0351/ 21 52 025-5

Mail:   kanzlei@bontschev.de

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Rechtsanwältin Bontschev ist Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht und für Steuerrecht. Seit über 20 Jahren vertritt Rechtsanwältin Bontschev, und die im Bankrecht spezialisierte Kanzlei, ausschließlich die Interessen von Anlegern und Investoren. 

Sie hat im Rahmen der Vertretung der Interessen der Gläubiger zahlreiche Erfahrungen durch ihre Tätigkeit und Mitwirkung in Gläubigerausschüssen gemacht.

Die Vertretung Ihrer Interessen ist für uns vorrangig - Geld ist nie weg, sondern es hat immer ein anderer, wenn Sie es nicht mehr haben! Gern vertreten wir Ihre Interessen und helfen Ihnen bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche. Sprechen Sie uns gern an. 

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