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AKTUELLES

Erwerb Edelmetalle über Goldconcept 24 GmbH - was sollen Anleger tun?

Worum geht es ?

In Zeiten der Inflation und unübersichtlicher gesellschaftlicher Verhältnisse streben Anleger und Verbraucher nach sicheren und wertbeständigen Geldanlagen. Auch wenn der Goldpreis schwankt und von Faktoren wie Ölpreis, (noch) USD-Entwicklung und weiteren Faktoren abhängig ist, sollte physisches Gold immer ein Baustein in jedem Depot eines Anlegers sein; entweder in Form von Münzen oder Barren. Dieses Bestreben der Anleger nach Sicherheit nutzen Firmen wie PIM Gold (zwischenzeitlich insolvent) und vorliegend auch die Goldconcept 24 GmbH. Zeit für uns mit Mandanten uns dieses Produkt zu betrachten. 

Aus dem Vertragsformular der Goldconcept 24 ergibt sich, dass die Gesellschaft damit wirbt physisches Gold zu erwerben. Der Anleger beauftragt die Gesellschaft physische Edelmetalle zu erwerben mit einer hohen Reinheit von 999/1000. Die Reinheit von verarbeitetem Gold wird entweder in Karat oder auch in 1/1000-Teilen angegeben. Beispielsweise entspricht 585 Gold einem Goldanteil von 585/1000 = 0,585 = 58,5 % oder 14 Karat. Gold mit 24 Karat hat einen Feingehalt von 99,99 % und wird deshalb mit 999,9 bezeichnet - also ein hoher Reinheitsgrad.

Die Verträge weisen den Wert aus, in dessen Höhe Gold erworben werden soll und darüber hinaus das Agio. Dieses Agio ist nicht gering. Bei einem Kaufpreis von 70.000 € werden bspw. 8.000 € Agio berechnet, mehr als 10 % (12 % um genau zu sein) des Gesamtwerts, der für den Erwerb eingesetzt werden soll. Anleger ziehen nun leider fiktiv im Kopf das Agio nicht von dem Kaufpreis ab - je höher das Agio, desto weniger Gold kann erworben werden, da ein großer Betrag in Form des Agios zunächst von der Gesamtsumme in Abzug zu bringen ist.  Der Kaufpreis kann als Einmalbetrag entrichtet werden oder in Raten. Die Goldconcept 24 GmbH wirbt mit der Möglichkeit Gold, Silber, Palladium oder Platin zu erwerben. Der Anleger kann wählen zwischen der Auslieferung des Goldes oder der Lagerung der Edelmetalle bei der Gesellschaft. 

Aus dem Kaufvertrag ergibt sich nicht, wie der Goldpreis konkret ermittelt wird oder werden soll. Vielmehr wird auf den zum Zeitpunkt des Ausführung des Edelmetallgeschäfts geltenden Edelmetallpreis der Scheideanstalt verwiesen, die Preise sollen aber unverbindlich bleiben. Auch ist der Verkäufer /Goldconcept berechtigt den Erwerbsvorgang innerhalb von 5 Bankarbeitstagen nach Geldeingang vorzunehmen. Dieses bedeutet eine große Schwankungsbreite beim Goldpreis und seiner Entwicklung zwischen Abschluss Kaufvertrag und tatsächlichem Erwerb des Golds. Das geht für den Anleger auch leichter : Sie gehen zu Ihrer Bank und erwerben dort das Gold in Form von Barren oder Münzen, in der Regel wird Zug um Zug gegen Übergabe des Golds/Edelmetall der Kaufpreis geschuldet. Sie erhalten einen Abrechnungsbeleg aus dem die Reinheit des Goldes hervorgeht und der Umfang Ihres Erwerbs.

Ein weiteres Problem sehen wir darin, dass die Gesellschaft das Recht hat, die Verwahrung durch einen Dritten vornehmen zu lassen, ohne das offen gelegt wird, wer der Dritte ist. Ein gesonderter Verwahrungsvertrag wird mit dem Anleger auch nicht abgeschlossen, so dass wir die nötige Transparenz hinsichtlich des Orts für den Verbleib des Goldes als nicht gegeben ansehen.

Wie können sich Anleger von den Verträgen lösen ?

Die Gesellschaft muss sich Pflichtverletzungen des eingeschalteten Vertriebs zurechnen lassen. Darüber hinaus kann man ansetzen bei der erteilten Widerrufsbelehrung und den Vertrag widerrufen. Bei Ausübung des Widerrufsrechts verwandelt sich das Vertragsverhältnis in ein Rückabwicklungsverhältnis und die geleisteten Zahlungen (auch die auf das völlig erhöhte Agio) sind zurückzuerstatten. Neben der Rückabwicklung des Vertrages kommt auch eine Inanspruchnahme des Vermittlers in Betracht.

Sie haben Fragen ? Gern sind wir für Sie da. Wir benötigen:

  • - Kaufvertrag
  • - Nachweis der geleisteten Zahlungen 
  • - Vermittlerdokumentation soweit vorhanden
  • - Police der Rechtsschutzversicherung.

 

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Setzen Sie sich bitte gern mit uns in Verbindung: 

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Rechtsanwältin Bontschev ist Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht und für Steuerrecht. Seit über 20 Jahren vertritt Rechtsanwältin Bontschev, und die im Bankrecht spezialisierte Kanzlei, ausschließlich die Interessen von Anlegern und Investoren. 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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