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Gläubiger/Nachrangdarlehensgeber an value Consort AG - Forderungsanmeldung von Ansprüchen aus Nachrangdarlehen

Was sollten Gläubiger von Nachrangdarlehen des Infinus Schadenkomplexes in dieser Hinsicht beachten?

Der Schadenskomplex ist allen, die sich im grauen Kapitalmarkt bewegen, bekannt. Im Dominoeffekt wurden Insolvenzverfahren über die Gesellschaften der Infinus Gruppe wie beispielsweise value Consort AG, FuBus KGaA, Prosavus AG u.a. beantragt und eröffnet. Diese Emittenten vertrieben Orderschuldverschreibungen, Nachrangdarlehen, Genussrechte und teilweise auch Kommanditbeteiligungen. Die Gläubiger der Nachrangdarlehen waren teilweise von der Forderungsanmeldung ausgeschlossen, mit der Begründung, dass im Hinblick auf die vereinbarte Nachrangabrede eine Forderungsanmeldung der nachrangigen Forderungen nicht sinnvoll ist. Soweit Forderungen angemeldet wurden, wurden diese bestritten und nicht im Rang des § 38 InsO (erster Rang) festgestellt.

Der Insolvenzverwalter führte im Anschluss daran mit Gläubigervertretern einen Rechtsstreit über die Frage, ob ein Widerrufsrecht besteht und ob die Nachrangabrede wirksam ist oder entsprechend der Rechtsprechung des BGH unwirksam, mit der Folge, dass die Gläubiger ihre Forderungen im ersten Rang anmelden können und nach derzeitiger Prognose auch mit einer Quote von 30-35 % rechnen können. In den Feststellungsprozessen wurde festgestellt, dass die Widerrufsbelehrung in den Antragsformularen fehlerhaft war, mit der Folge, dass die 14-tägige Widerrufsfrist nicht wirksam in Gang gesetzt wurde und daher ein wirksames Widerrufsrecht besteht. Wir haben für unsere Mandanten daher den Widerruf der Willenserklärung, die zum Abschluss des Darlehensvertrages führte, erklärt.

Mit Zugang des Widerrufs dürfte nunmehr ein Rückabwicklungsanspruch bestehen, der die Rückerstattung der geleisteten Zahlungen der Anleger auf den Darlehensvertrag bzw. die Darlehensverträge, abzüglich erhaltener Zinszahlungen, inkludiert. Dieser Rück-abwicklungsanspruch muss neu im Insolvenzverfahren angemeldet werden und die Forderungsanmeldung mit den entsprechenden Anlagen und Begründungen erneut an den Insolvenzverwalter gesandt werden.

Sofern Sie Interesse haben an einer anwaltlichen Vertretung übersenden Sie uns gern die Formulare Ihres Nachrangdarlehensvertrages in vollständiger Form (bitte Vorder- und Rückseite kopieren) und die Mitteilung der Höhe der erhaltenen Zinszahlungen, sowie etwaige weitere, Ihnen noch vorliegende Unterlagen.

Bitte beachten Sie, es muss zeitnah angemeldet werden, damit die Forderungen berücksichtigt werden können.

 

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