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Insolvenzverfahren über Vermögen der Garantis GmbH & Co. KG beantragt

Worum geht es?

Wir haben bereits über die Unwirksamkeit der Nachrangabrede berichtet, die die Garantis GmbH & Co. KG in den Darlehensverträgen mit den Anlegern verwendet hat.

Daraus ergab sich das Recht der Anleger, die Rückerstattung der überlassenen Beträge zu verlangen.

Die Gerichte und Oberlandesgerichte haben unseren Klagen stattgegeben.

Nunmehr wurde beim Insolvenzgericht Dresden Insolvenzantrag gestellt.

Wir werden zum Fortgang berichten.

Sie haben Fragen? Gerne stehen wir Ihnen zur Verfügung. 

Insbesondere für rechtsschutzversicherte Geschädigte bleibt es empfehlenswert, individuelle Aktivitäten in die richtigen Bahnen zu leiten. Nehmen Sie gern unverbindlich Kontakt mit uns auf und stellen uns Ihre Fragen. Massenabfertigung ist nicht unsere Sache. Wir bieten unserer Mandantschaft einen persönlichen und auf Ihren Fall, sowie Interessen, konzentrierten Service an, der auch die Deckungsanfrage bei Ihrer Rechtsschutzversicherung mitumfasst.

Setzen Sie sich bitte gern mit uns in Verbindung: 

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Rechtsanwältin Bontschev ist Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht und für Steuerrecht. Seit über 20 Jahren vertritt Rechtsanwältin Bontschev, und die im Bankrecht spezialisierte Kanzlei, ausschließlich die Interessen von Anlegern und Investoren. 

Sie hat im Rahmen der Vertretung der Interessen der Gläubiger zahlreiche Erfahrungen durch ihre Tätigkeit und Mitwirkung in Gläubigerausschüssen gemacht.

Die Vertretung Ihrer Interessen ist für uns vorrangig - Geld ist nie weg, sondern es hat immer ein anderer, wenn Sie es nicht mehr haben! Gern vertreten wir Ihre Interessen und helfen Ihnen bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche. Sprechen Sie uns gern an. 

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