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AKTUELLES

Munich Boarding M 41 GmbH - Rückzahlung der Schuldverschreibung steht aus - was sollen Anleger tun?

Worum geht es?

Zuerst Hansapark und nun die Schuldverschreibung der Munich Boarding M 41 GmbH - die Anleger kommen nicht zur Ruhe und warten vergeblich auf die Rückzahlung des eingesetzten Kapitals nach Anlauf der Laufzeit. Von der Zahlung der Zinsen ganz zu schweigen. Die Rückzahlung der Schuldverschreibung Munich Boarding M 41 GmbH war zum 20.05.2022 fällig und wurde nun bis zum 15.06.2022 verlängert. Investiert wurde in ein Boarding House mit 91 Appartements, die auch fertiggestellt wurden und in Betrieb genommen und das bereits Gäste empfing. Problem in Fällen dieser Art : es gibt die Gesellschaft Munich Boarding M 41 GmbH, der die Anleger die Gelder überlassen haben und die Projektgesellschaft, die wob Projekt München M 41 GmbH & Co. KG.

Die Rückzahlung der Schuldverschreibung war prospektiert für den 20.05.2022.  Nun erfolgte sie auch nicht zum 15.06.2022. Man wählt von Seiten der Gesellschaft möglicherweise das gleiche Modell wie für die Schuldverschreibung Hansapark. Die Rückzahlung der Schuldverschreibung sollte nach Abverkauf der Appartements in Teileigentum dargestellt werden. Warum dieses misslang erschließt sich nicht, denn Corona ist kein Rechtfertigungsgrund rechtlicher Natur und wird gern vorgeschoben. Sowohl Notare als auch Anwälte waren in der “Coronazeit” tätig und Kauf-Interessenten gab es sicherlich auch. Hinzukommt, dass die Zinserhöhung der EZB noch nicht im Jahr 2021 vorlag, so dass der Wert der Immobilien auf dem Höhepunkt lag. Hier ist aufzuklären, was die tatsächlichen Gründe sind. 

Wir werden die Gesellschaft anschreiben und die Rückzahlung der Darlehen unserer Anleger anmahnen. 

Was sollten Anleger tun?

Verlangen Sie Ihre Darlehen zurück und setzen die Gesellschaft erneut in Verzug. Sollte Ihnen ein Vermittler die Anlage vermittelt haben, kann auch eine Inanspruchnahme des Vermittlers erfolgen.

Sie haben Fragen ? Gern sind wir für Sie da.

Insbesondere für rechtsschutzversicherte Geschädigte bleibt es empfehlenswert, individuelle Aktivitäten in die richtigen Bahnen zu leiten. Nehmen Sie gern unverbindlich Kontakt mit uns auf und stellen uns Ihre Fragen. Massenabfertigung ist nicht unsere Sache. Wir bieten unserer Mandantschaft einen persönlichen und auf Ihren Fall, sowie Interessen, konzentrierten Service an, der auch die Deckungsanfrage bei Ihrer Rechtsschutzversicherung mitumfasst.

Setzen Sie sich bitte gern mit uns in Verbindung: 

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Rechtsanwältin Bontschev ist Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht und für Steuerrecht. Seit über 20 Jahren vertritt Rechtsanwältin Bontschev, und die im Bankrecht spezialisierte Kanzlei, ausschließlich die Interessen von Anlegern und Investoren. 

Sie hat im Rahmen der Vertretung der Interessen der Gläubiger zahlreiche Erfahrungen durch ihre Tätigkeit und Mitwirkung in Gläubigerausschüssen gemacht.

Die Vertretung Ihrer Interessen ist für uns vorrangig - Geld ist nie weg, sondern es hat immer ein anderer, wenn Sie es nicht mehr haben! Gern vertreten wir Ihre Interessen und helfen Ihnen bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche. Sprechen Sie uns gern an. 

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