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AKTUELLES

UDI - Hilfe für Anleger

Worum geht es?

Wir haben mehrfach darauf hingewiesen, dass Produkte dieser Gesellschaft, die mit dem Versprechen platziert wurden, die Anleger können eine hohe Rendite erzielen und investieren nachhaltig und grün, nicht das halten, was sie versprechen.

Es ist bekannt, dass die UDI Produkte in Form von Nachrangdarlehen, in Form von Genussrechten und in Form von Kommanditbeteiligungen platziert haben. Die BaFin hat bereits seit längerem vor eine Anlage in diese Produkte gewarnt und auch entsprechende Warnmitteilungen hinterlegt.

www.bafin.de/DE/Startseite/startseite_node.html

Es ist bekannt, dass Nachrangdarlehen riskante Kapitalanlagen sind und in der Regel die Anleger nicht auf die Risiken, die damit verbunden sind, hingewiesen wurden. Die UDI Vermögensanlagen funktionieren nach dem Prinzip, dass Anleger der entsprechenden UDI Gesellschaft ein Nachrangdarlehen gewähren und diese Gesellschaft der UDI mit dem gewährten Geld wiederum in andere Projektgesellschaften investiert.

Gerät eine der Projektgesellschaften in finanzielle Schwierigkeiten, kommt es zum Dominoeffekt. Die verwendeten Nachrangklauseln erfüllen nicht die Anforderungen an eine transparente Formulierung, die erforderlich ist für die Wirksamkeit der Nachrangklausel.

Gleichfalls fehlt der Nachrangklausel die Transparenz. Der BGH hat 2018 und 2019 mit zwei wegweisenden Urteilen die Anforderungen definiert, die die Nachrangklauseln erfüllen müssen, um wirksam zu sein.

Bei der Gewährung der Nachrangdarlehen ist die Regel, dass der Durchschnittskunde nicht darauf hingewiesen wird, dass er das Risiko eines Unternehmers trägt, aber seine Rechte keinesfalls mit den Rechten eines Unternehmers korrespondieren. Anders ausgedrückt, der Anleger hat beispielsweise nicht Einsichtsrechte und Auskunftsansprüche und kann nicht kontrollieren, wie die Gesellschaft sein Kapital verwendet und ob es überhaupt verwendungszweckgerecht verwendet wird. Es führt bei einer Vielzahl Nachrangklauseln dazu, dass diese unwirksam sind (da intransparent). Es werden die Anleger in den letzten Tagen von der Gesellschaft/Gesellschaften der UDI Gruppe angeschrieben und ein Vergleichsangebot unterbreitet. Dieses ist sehr umfangreich formuliert, so das anwaltlicher Beratungsbedarf besteht.

Wir sind gern für Sie da und haben uns auch eine Expertise erarbeitet in der Beratung von Anlegern in diesem Segment. Eine realistische Einschätzung und der Hinweis auf die möglichen Wege, mit denen der Anleger sein Kapital sichern kann, sind wichtig. Wir haben uns darüber hinaus mit weiteren Haftungsgegnern, die potenziell in Betracht kommen, befasst. Dieses soll jedoch dann der zweite Schritt sein. Sofern Sie Beratungsbedarf haben, zu der Vereinbarung, setzen Sie sich mit uns gern telefonisch oder per Mail in Verbindung und übersenden uns die Abwicklungsvereinbarung, die in dem konkreten Fall Ihrer Kapitalanlage an Sie adressiert wurde. Wir werden Ihnen dann entsprechende Hinweise geben.

Gern sind wir für Sie da.

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