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Wir sind Mitglied im Gläubigerausschuss der Kaussen-Lingens GmbH

Anleger haben, als Nachrangdarlehensgeber, der Gesellschaft Geldbeträge überlassen, die als sogenanntes Nachrangdarlehen gewährt werden sollten. Es hat sich herausgestellt, dass die durch die Gesellschaft verwendete Nachrangabrede unwirksam ist, mit der Folge, dass die Zahlungen der Anleger als Einlagengeschäft zu klassifizieren sind. Die Gesellschaft hat jedoch nicht die gemäß KWG erforderliche Genehmigung für die Entgegennahme der Einlagen, sodass diese zu Unrecht entgegengenommen wurden.

Über das Vermögen der Gesellschaft ist das vorläufige Insolvenzverfahren eröffnet. Der Insolvenzverwalter wird nunmehr prüfen, inwieweit Masse vorhanden ist, um das Verfahren zu eröffnen.

Das erforderlich Insolvenzverfahren wird beim Amtsgericht Chemnitz unter dem Aktenzeichen 214 IN 258/21 geführt. Unsere Kanzlei ist bevollmächtigt die Anleger im vorläufigen Gläubigerausschuss zu vertreten. Wir freuen uns auf diese Arbeit.

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