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zinsfuchs.eu : Identitätsmissbrauch - Hilfe für Anleger - aufgepasst bei Termingeldangeboten

Durch die Firma Zinsfuchs erfolgen bei Anlegern sogenannte kalte, nicht bestellte Anrufe und die Verbraucherinnen und Verbraucher werden damit geworben, Festgeldanlagen bei ausländischen Instituten vor zu nehmen, oder Darlehensverträge abzuschließen.

Die BaFin stellt gemäß § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz (KWG) klar, dass die Betreiber der Internetseite zinsfuchs.eu, angeblicher Sitz im Sunderweg 3, 44147 Dortmund, und in der Waltherstraße 21, 80337 München, keine Erlaubnis nach dem KWG zum Betreiben von Bankgeschäften oder Erbringen von Finanzdienstleistungen besitzen. Das Unternehmen wird nicht von der BaFin beaufsichtigt.

Zinsfuchs nimmt unaufgefordert telefonischen Kontakt zu Verbraucherinnen und Verbrauchern auf, um ihnen angebliche Festgeldanlagen bei ausländischen Instituten anzubieten.

Die BaFin weist darauf hin, dass diese Angebote nicht dem von der BaFin beaufsichtigten Wertpapierinstitut Breiling, Spohn und Kollegen Vermögensverwaltung GmbH zuzurechnen sind. Es handelt sich hierbei um einen Identitätsmissbrauch durch unbekannte Täter.

Der Internetauftritt zinsfuchs.eu weist Ähnlichkeit mit der Website zinsexperte.de auf, vor dessen Betreiber die BaFin bereits im Januar 2022 gewarnt hatte.

Anbieter von Bankgeschäften oder Finanzdienstleistungen im Inland benötigen eine Erlaubnis nach dem KWG. Einige Unternehmen handeln jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.

Die BaFin, das Bundeskriminalamt (BKA) und die Landeskriminalämter raten Verbraucherinnen und Verbrauchern, bei Geldanlagen im Internet äußerst vorsichtig zu sein und vorab gründlich zu recherchieren, um Betrugsversuche rechtzeitig zu erkennen.

Wichtig ist für die Anlieger zu wissen, dass ihr angebliches Termingeld nicht der Einlagensicherung unterliegt und folglich durch diese auch nicht geschützt ist. Dieses kann dann ein Problem werden, wenn der Betreiber der Seite diese plötzlich abmeldet und telefonisch und auch vor Ort nicht mehr erreichbar ist. Wir sind derzeit dabei zu prüfen, inwieweit dieses Verhalten wettbewerbsrechtlich abgemahnt werden kann und muss.

Es bleibt dabei, dass Verbraucher und Verbraucherinnen vorsichtig sein müssen, wenn sie im Netz Anbieter für die Fremdgeldanlage oder auch Anbieter für die Aufnahme von Krediten suchen.

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Insbesondere für rechtsschutzversicherte Geschädigte bleibt es empfehlenswert, individuelle Aktivitäten in die richtigen Bahnen zu leiten. Nehmen Sie gern unverbindlich Kontakt mit uns auf und stellen uns Ihre Fragen. Massenabfertigung ist nicht unsere Sache. Wir bieten unserer Mandantschaft einen persönlichen und auf Ihren Fall, sowie Interessen, konzentrierten Service an, der auch die Deckungsanfrage bei Ihrer Rechtsschutzversicherung mitumfasst.

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Rechtsanwältin Bontschev ist Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht und für Steuerrecht. Seit über 20 Jahren vertritt Rechtsanwältin Bontschev, und die im Bankrecht spezialisierte Kanzlei, ausschließlich die Interessen von Anlegern und Investoren. 

Sie hat im Rahmen der Vertretung der Interessen der Gläubiger zahlreiche Erfahrungen durch ihre Tätigkeit und Mitwirkung in Gläubigerausschüssen gemacht.

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