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Aktien und Depot im Todesfall – Was Erben unbedingt wissen müssen

Aktien und Wertpapierdepots spielen bei der Vermögensnachfolge eine immer größere Rolle. Im Erbfall stellen sich für Erben zahlreiche rechtliche und steuerliche Fragen: Was passiert mit dem Depot? Welche Steuern fallen an? Welche Pflichten bestehen gegenüber dem Finanzamt?

Als im Erbrecht tätige Kanzlei geben wir Ihnen einen Überblick über die wichtigsten Punkte.


Was passiert mit Aktien im Todesfall?

Mit dem Tod des Erblassers gehen sämtliche Vermögenswerte automatisch auf die Erben über. Dazu gehören auch:

  • Aktien
  • ETFs
  • Fondsanteile
  • gesamte Wertpapierdepots

Rechtsgrundlage ist die Gesamtrechtsnachfolge (§ 1922 BGB).

Das bedeutet:

➡ Die Erben treten vollständig in die Rechtsposition des Verstorbenen ein.
➡ Das Depot wird auf die Erbengemeinschaft oder einzelne Erben übertragen.

Die Bank wird das Depot jedoch erst freigeben, wenn sich die Erben legitimieren, z. B. durch:

  • Erbschein
  • notarielles Testament mit Eröffnungsprotokoll

Welche Meldung macht die Bank im Todesfall an das Finanzamt?

Viele wissen nicht: Banken sind gesetzlich verpflichtet, im Todesfall eine Meldung zu machen.

Nach § 33 ErbStG melden Banken:

  • Kontostände
  • Depotwerte
  • sonstige Vermögenswerte

➡ automatisch an das zuständige Finanzamt.

Das bedeutet:

👉 Das Finanzamt kennt das Depot in der Regel bereits – auch ohne Angabe durch die Erben.


Wie werden Aktien im Nachlassverzeichnis angegeben?

Aktien und Depots müssen im Rahmen der Nachlassabwicklung vollständig angegeben werden.

Im Nachlassverzeichnis sind insbesondere aufzuführen:

  • Bank / Depotnummer
  • Art der Wertpapiere (Aktien, Fonds etc.)
  • Stückzahl
  • Kurswert zum Todeszeitpunkt

Wichtig:

➡ Es zählt nicht der Kaufpreis, sondern der Wert am Todestag.


Welcher Wert der Aktien ist für die Erbschaftsteuer maßgeblich?

Für die Erbschaftsteuer gilt:

➡ Maßgeblich ist der Börsenkurs am Todestag.

Das bedeutet:

  • bei börsennotierten Aktien → Schlusskurs am Todestag
  • bei mehreren Börsen → üblicher Handelsplatz

Dieser Wert wird zur Berechnung der Erbschaftsteuer herangezogen.


Welche Steuern fallen bei geerbten Aktien an?

1. Erbschaftsteuer

Die wichtigste Steuer im Erbfall ist die Erbschaftsteuer.

Diese hängt ab von:

  • Verwandtschaftsgrad
  • Höhe des Vermögens
  • Freibeträgen (z. B. 400.000 € bei Kindern)

 

2. Abgeltungsteuer (bei Verkauf)

Wenn Erben später die Aktien verkaufen, fällt ggf. an:

  • 25 % Abgeltungsteuer
  • plus Solidaritätszuschlag
  • ggf. Kirchensteuer

Wichtig:

➡ Die ursprünglichen Anschaffungskosten des Erblassers werden übernommen.


Was passiert mit Verlusten im Depot?

Ein oft übersehener Punkt: Verlustverrechnungstöpfe.

Grundsätzlich gilt:

  • Verluste können steuerlich relevant sein
  • sie gehen jedoch regelmäßig mit dem Tod unter

Das bedeutet:

➡ Nicht genutzte Verluste des Erblassers können von den Erben meist nicht weiterverwendet werden.


Typische Fehler bei Aktien im Erbfall

In der Praxis treten häufig folgende Probleme auf:

  • Depot wird dem Finanzamt nicht korrekt angegeben
  • falsche Bewertung der Aktien
  • vorschneller Verkauf ohne steuerliche Prüfung
  • fehlende Abstimmung innerhalb der Erbengemeinschaft

Fazit: Aktien im Erbfall rechtzeitig regeln

Aktien und Wertpapierdepots sind im Erbfall rechtlich und steuerlich anspruchsvoll. Neben der richtigen Bewertung spielen insbesondere steuerliche Aspekte eine zentrale Rolle.

Eine frühzeitige Planung kann helfen:

  • Steuerbelastung zu reduzieren
  • Streit zwischen Erben zu vermeiden
  • Vermögen gezielt zu übertragen

Beratung im Erbrecht und Kapitalvermögen

Als auf das Erbrecht spezialisierte Kanzlei beraten wir Sie bei:

  • Nachlassgestaltung mit Wertpapierdepots
  • steueroptimierter Vermögensübertragung
  • Erstellung von Nachlassverzeichnissen
  • Vertretung von Erben gegenüber Banken und Finanzamt

Sprechen Sie uns an – wir unterstützen Sie bei der rechtssicheren Gestaltung Ihrer Vermögensnachfolge.

 

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