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Was passiert nach dem Tod mit Immobilien oder Aktien?

Jeder, der ein gewisses Vermögen besitzt, sollte sich darüber Gedanken machen, was nach dem Todesfall damit geschieht und Regelungen treffen. Ist dies nicht der Fall, gelten die Regelungen des Bürgerlichen Gesetzbuches, nach denen beispielsweise unverheiratete Partner leer ausgehen. Außerdem ist es heutzutage so, dass Vermögen häufiger in Kapitalanlagen vorliegt: Also als Immobilien oder in Form von Wertpapieren. Damit können weitere Komplikationen einhergehen – beispielsweise, wenn der Erbe gegenüber einem Finanzdienstleister Schadensersatzansprüche geltend machen möchte. Im folgenden Artikel erfahren Sie daher, warum es Sinn macht, ein Testament zu verfassen und welche besonderen Regelungen zur Besteuerung der Kapitalanlagen nach Todesfall Sie dabei beachten sollten. Das ist nur ein Abriss.

Was passiert, wenn man kein Testament aufsetzt?

Liegt beim Todeszeitpunkt der letzte Wille nicht handschriftlich und beglaubigt vor, gilt die gesetzliche Erbfolge für sämtliche Vermögenswerte. Das bedeutet, dass das Vermögen nach einem festgelegten Schema unter den Angehörigen verteilt wird. Dabei muss man allerdings beachten, dass die erbrechtlichen Regelungen mehr als 100 Jahre alt sind. Zu dieser Zeit waren die Familienkonstellationen vollkommen andere: Patchworkfamilien und unverheiratete Paare gab es beispielsweise nicht. Wer sichergehen möchte, dass Familie und Partner also mit abgesichert sind, der sollte unbedingt ein Testament verfassen. Dies hat auch den Vorteil, dass Sie auf diese Weise Streit unter den Erben Ihres Vermögens vermeiden können. Insbesondere bei einer Immobilie als Kapitalanlage kann es zu Problemen unter den Erben kommen, da vermutlich nicht alle in der Immobilie leben können und möchten. Zudem lassen sich, indem Sie rechtzeitig planen, unnötig hohe Erbschaftsteuerbelastungen vermeiden. Ab einem bestimmten Alter wird es für die meisten Menschen selbstverständlich, sich um ein Testament zu bemühen. Doch auch wenn Sie meinen, dieses Thema betreffe Sie nicht – der letzte Wille ist nicht nur etwas für Menschen im fortgeschrittenen Lebensalter. Der beste Zeitpunkt, ein Testament aufsetzen zu lassen, ist also immer jetzt. Und keine Sorge – Sie müssen sich nicht allein damit auseinandersetzen. Mit Hilfe einer fachkundigen Beratung lassen sich Ihre Fragen kompetent und zügig aus der Welt räumen.

Was gilt es bei testamentarischen Übertragungen von Kapitalanlagen zu beachten?

Wie bereits gesagt, es gibt eine Vielzahl von Kapitalanlagen. Je nachdem, worum es sich handelt, können unterschiedliche Stolpersteine auf dem Weg zu finden sein. Wenn Sie sich für eine Immobilie als Kapitalanlage entschieden haben, dann ging es Ihnen sicherlich nicht nur darum, für sich selbst ein Zuhause zu bauen. Vermutlich haben Sie auch daran gedacht, Ihre Liebsten für später abzusichern. Ein Haus scheint in Bezug auf das Erbe zunächst relativ unkompliziert. Die Erben können später einmal günstig dort wohnen oder aber die Immobilie für einen guten Preis wieder verkaufen, um sich ein finanzielles Sicherheitspolster zu schaffen. Viele Menschen bedenken jedoch nicht die Schwierigkeiten, die es mit sich bringen kann, ein Haus zu vererben. Unter anderem unterschätzen Sie die Höhe der Steuern, die dabei anfällt. Eine Möglichkeit, die Erbschaftssteuer zu umgehen, ist es, die Immobilie bereits vor dem Tod zu verschenken. Wird ein Haus erst nach dem Tod vererbt, kann es unter Umständen auch steuerfrei sein – jedoch nur dann, wenn es nicht größer als 200 Quadratmeter ist und direkt nach dem Erbe bezogen wird. 

Auch in Bezug auf andere Kapitalanlagen müssen verschiedene formale Schritte bedacht werden: Es gilt, Kontovollmachten aufzusetzen und die Hinterbliebenen bei Lebens- oder Rentenversicherungen zu nennen. 

Besonders kompliziert kann es werden, wenn die Kapitalanlagen aus börsengehandelten Produkten wie Wertpapieren oder Angeboten des sogenannten grauen Kapitalmarktes – exemplarisch Kommanditbeteiligungen oder Genussrechte - bestehen. 

So passiert es in den letzten Jahren zunehmend, dass insbesondere als innovativ beworbene Finanzprodukte ohne ausreichende Aufklärung dem Kunden verkauft wurden, was spätere Schadensersatzansprüche nach sich ziehen kann. Doch wie damit umgehen, wenn man als Erbe feststellt, dass dem Vererbenden unpassende Finanzprodukte verkauft worden sind? Eigentlich treten Erben direkt in die Position des Erblassers ein – dies betrifft auch mögliche Schadensersatzansprüche. In der Umsetzung ist es jedoch oft nicht einfach, diese geltend zu machen. Immerhin war der Erbe beim Abschluss des Finanzproduktes in der Regel nicht dabei und kann auch so keine verbindlichen Aussagen zur Beratungssituation machen. Da die rechtlichen Regelungen in diesen Fällen also nicht immer einheitlich sind, ist es an dieser Stelle sinnvoll, als Erbe rechtlichen Beistand zu suchen und die eigenen Ansprüche umfassend prüfen zu lassen. 

Warum Anwalt einschalten sinnvoll ist

Tatsächlich gibt es viele Situationen, in denen es sinnvoll ist, einen Anwalt hinzuzuziehen. Zum einen kann es hilfreich sein, sich bereits vor Abschluss des Testamentes beraten zu lassen, um sicherzugehen, dass am Ende alles in Ihrem Sinne abgewickelt wird. Auch wenn der Wunsch besteht, ein bereits existierendes Testament zu ändern, macht es Sinn, einen kompetenten Ansprechpartner zu finden. Manchmal kommt es auch vor, dass unter den Erben Uneinigkeiten darüber existiert, wie das Erbe gehandhabt werden soll. 

Insbesondere wenn kein Testament vorhanden war oder aber in diesem nicht alle Punkte zweifelsfrei geklärt worden sind, entstehen bisweilen aufreibende und schmerzhafte Erbstreitigkeiten. Zögern Sie nicht, im Zweifelsfall nach Hilfe zu fragen – insbesondere, wenn es sich um so sensible Themen wie das Erbrecht handelt.