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Worum geht es?

Anleger hatten sich in den Jahren 2006/2007 an einem geschlossenen Immobilienfonds beteiligt, der den Geschäftszweck Immobilien im Emirat Dubai zu kaufen und zu verkaufen und dadurch Gewinne zu erzielen. Die Anleger beteiligten sich in der Regel als Treuhandkommanditisten an dem Fonds. Alternativ bestand die Möglichkeit sich direkt als Kommanditist – und nicht mittelbar als Treuhänder – an der Gesellschaft zu beteiligen. Anleger die sich zunächst über eine Treuhänderin (West Audit GmbH) beteiligten, stiegen in den Rang einer echten Kommanditistin auf, nachdem über das Vermögen der Treuhänderin das Insolvenzverfahren eröffnet wurde. Im Jahr 2008 erhielten Anleger von der Gesellschaft das Angebot, daß ihre Einlage zurückgezahlt wird und die Beteiligung damit endet.

Warum nimmt der Insolvenzverwalter der Trend Capital GmbH & Co. Dubai Business Bay KG die Anleger in Anspruch?

Der Insolvenzverwalter nimmt Anleger auf Rückzahlung der (rückgezahlten) und beendeten Kommanditbeteiligung in Anspruch. Dieses wird damit begründet, daß die Gesellschaft von anderen Gesellschaften massive Geldzahlungen erhalten hatte, angeblich ohne Rechtsgrund. Es wird damit argumentiert, daß die Gesellschaft angebliche Gewinne an die Anleger ausgeschüttet hätte, obwohl sie überschuldet war. Es sind jedoch weder der Zeitpunkt der Überschuldung, vor den jeweiligen Zahlungen an die Anleger, nachgewiesen worden, noch ist nachweisbar, welche Zahlungen jeweils an die Anleger weitergeflossen sind. Im Übrigen wird nicht differenziert zwischen der Beendigung der Kommanditbeteiligung und der damit verbundenen Rückabwicklung der Beteiligung einerseits und den Anlegern, die noch Kommanditisten sind und Ausschüttungen erhalten haben. Sollten Sie klageweise in Anspruch genommen werden, suchen Sie einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht auf, der Ihren konkreten Vorgang prüft. Aus unserer Sicht sind nicht sämtliche Ansprüche des Insolvenzverwalters begründet.

Was ist zu tun?

Sollten Sie klageweise in Anspruch genommen werden, suchen Sie einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht auf, der Ihren konkreten Vorgang prüft. Aus unserer Sicht sind nicht sämtliche Ansprüche des Insolvenzverwalters begründet.

Skyline von Dubai

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Rechtsanwältin Kerstin Bontschev