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Kündigung von Prämiensparverträgen durch die Sparkassen

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Worum geht es?

Die Sparkasse Märkisch-Oderland hat in den 90er Jahren mit einigen ihrer Kunden sog. Prämiensparverträge abgeschlossen. Es wurde ein Sparkonto eröffnet und ein Sparvertrag, auf dem Namen der Kunden abgeschlossen. Die Sparkasse verpflichte-te sich, die Spareinlage variabel zu verzinsen und daneben auf die vertragsgemäß geleisteten Sparbeiträge des jeweils abgelaufenen Sparjahres eine Prämie zu zahlen.

Die Prämie war gestaffelt zwischen 3 % ab dem 3. Sparjahr und 50 % ab dem 15. Sparjahr. Nunmehr hat die Sparkasse Märkisch-Oderland Sparverträge gekündigt, mit der Begründung, daß sie ihre Geschäfte nach kaufmännischen Grundsätzen führt und aufgrund der Situationen an den Kapitalmärkten, die bestehenden Verträge, die die höchste Prämienstufe erreicht haben, nicht fortsetzen kann. Die Kündigung wurde auf diese Begründung gestützt und mit einer 3-monatigen Kündigungsfrist ausgesprochen.

Was können Kunden tun?

Es wird empfohlen, daß Anleger der Kündigung widersprechen. Die Rechtmäßigkeit der ausgesprochenen Kündigungen ist zweifelhaft. Die Sparkasse beruft sich auf ein Kündigungsrecht, gemäß Nr. 26 Abs. 1 AGB Sparkassen. Die Regelung in den AGB ist jedoch gemäß Urteil des BGH vom 05.05.2015 wegen Verstoß des Transparenzgebotes unwirksam. Auch ein Kündigungsrecht, gemäß § 488 BGB besteht unseres Erachtens nicht, obwohl hierzu noch keine Entscheidung des BGH vorliegt.

Wenn Sie betroffen sind, widersprechen Sie zunächst der Kündigung und wenden sich nach Erhalt der Kündigung unverzüglich an einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht.

Siehe auch:

 

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Rechtsanwältin Kerstin Bontschev