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Anleger in Vermögensverwaltung der Investfinans AB sollten nicht tatenlos bleiben

Worum geht es?

Die Investfinans AB hatte verschiedene Adressen in Paris, London und Luxemburg. Sie warb über Callcenter telefonisch Anleger damit, einen Vermögensverwaltungsvertrag abzuschließen, mit der Zusicherung, dass die Vermögen, die nach dem Vermögensverwaltungsvertrag überlassen werden, der Einlagensicherung unterliegen. Wir haben bereits darüber berichtet, dass die Bundesanstalt für Finanzdienstleistung der Investfinans AB das Einlagengeschäft versagte und anordnete, dass dieses nicht nur eingestellt wird, sondern auch rückabgewickelt wird.

Wir haben auch darüber berichtet, dass der Zahlungsverkehr über die schwedische Bank Svenska Handelsbanken abgewickelt wurde und über diese Gelder, möglicherweise ohne Prüfung weitergeleitet und „gewaschen werden konnten".

Als Vermögensverwaltungskunden entweder den Vertrag kündigten, oder nach Ablauf des Vertrages die Rückzahlung der überlassenen Gelder wollten, oder keinen Eingang der vertraglich vereinbarten Zinsen von bis zu 8 % p.a. verzeichnen konnten, entstand eine Unruhe, die dadurch niedergeschlagen wurde, dass die Gesellschaft Secure Trading Financial Services auf den Plan trat und kurzerhand die Kunden beruhigte. Darüber hinaus wurde den Kunden zugesichert, dass diese, wenn sie eine weitere Einzahlung vornehmen, spätestens im Mai 2019 eine Rückzahlung der im Rahmen der Vermögensverwaltung überlassenen Gelder, erhalten.

Wie ist der derzeitige Sachstand?

Die Gesellschaft arbeitete ohne die erforderliche Aufsicht der schwedischen Finanzmarktaufsicht. Die Einlagen sind nicht einlagengesichert.

Die Gesellschaft der Investfinans AB, genauso wie die Firma Security Trading Financial Times Services, sind Briefkastenunternehmen ohne Umsätze und Gewinne.

Möglicherweise bestehen Ansprüche gegen die Svenska Handelsbank, die zivilrechtlich als Schadensersatzanspruch geltend gemacht werden sollten. Darüber hinaus läuft ein Strafverfahren, in dem Vermögenswerte gesichert wurden. Hier sollten die Anleger ihre Ansprüche geltend machen und Strafantrag stellen, wegen Untreue. So verfahren zumindest wir für unsere Anleger.

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Rechtsanwältin Kerstin Bontschev