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Wir sind für Sie da

  • Sie haben steuerrechtliche Fragestellungen aus dem Erwerb eines Schiffsfonds, es sind bspw. die Verluste nicht korrekt zugewiesen oder die Kapitalkonten stimmen nicht? Sprechen Sie uns an.
  • Sie wollen nicht mehr das Risiko einer unternehmerischen Kapitalanlage tragen und sich von dieser lösen – wir haben das Handwerkszeug dazu.
  • Sie werden von dem Insolvenzverwalter eines insolventen Schiffsfonds auf Rückzahlung von Ausschüttungen in Anspruch genommen, sprechen Sie uns an und lassen Sie prüfen, ob Sie zur Rückzahlung verpflichtet sind.
  • Sie wollen diejenigen, die Ihnen den Fonds empfohlen haben, auf Schadensersatz in Anspruch nehmen – wir sind für Sie da. Übersenden Sie uns zunächst folgende Unterlagen: Beitrittserklärung, Prospekt, Mandatsaufnahmebogen.

Verjährung beachten

Bitte beachten Sie, dass die Ansprüche auf Schadensersatz in spätestens 10 Jahren ab Erwerb verjähren. Wenn Ansprüche verjährt sind, können diese nicht mehr durchgesetzt werden. Die absolute Verjährungsfrist beträgt 10 Jahre. Anleger, die im Jahr 2008 gezeichnet haben, deren Ansprüche verjähren spätestens zum 31.12.2018.

Schadenersatzansprüche von Anlegern

  • Das OLG Frankfurt am Main hat aktuell Schadensersatzansprüche einem Anleger der CFB-Fonds in einer richtungsweisenden Entscheidung zugesprochen.
  • CFB-Fonds: Die frühere Dresdner Bank AG, deren Geschäfte die Commerzbank AG vor Jahren übernommen hat, hat einer Vielzahl ihrer Kunden Anteile an den Schiffsfonds CFB verkauft. Die Commerzbank muß Anleger entschädigen, die Ausfälle erlitten haben bei Zeichnung dieser Schiffsfonds, die die Commerz Real verwaltet. Die Commerz Real Fondsbeteiligung Gesellschaft mbH ist ein Unternehmen der Commerz Realgruppe und Spezialistin für die Konzeption, Vertrieb und Verwaltung von unternehmerischen Beteiligungen, die vor dem 22.07.2013 aufgelegt wurden. Der CFB 166 und auch der CFB-Fonds 168 sind Schiffsfonds, die in Form von Kommanditbeteiligungen den Anlegern verkauft als Kapitalanlage wurden. Durch ein aktuelles Urteil des OLG Frankfurt am Main können Anleger nunmehr hoffen, deren Anteile aktuell nichts wert sind und einen Totalverlust darstellen. Die Anleger hatten Klage erhoben gegen die Commerzbank AG auf Schadensersatz.
  • Der Anspruch auf Schadensersatz geht dahin, so gestellt zu werden, wie der Anleger stehen würde, hätte er die marode Anlage nicht gezeichnet bzw. erworben. Das OLG Frankfurt aM sah es als erwiesen an, daß ein Schadensersatzanspruch besteht, da nicht anlage- und anlegergerecht beraten wurde und der Anleger nicht ordnungsgemäß aufgeklärt wurde. Hierbei ging es nicht nur um das Agio von 5 %, sondern auch um Verkaufsprovisionen, die hinter dem Rücken des Kunden an die Dresdner Bank AG zurück geflossen sind.

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Rechtsanwältin Kerstin Bontschev