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DLM Deutsche Leuchtmittel GmbH - wem gehören die Leuchten ?

Worum geht es?

Die Insolvenz der Unternehmen um die Deutsche - Lichtmiete Gruppe ist bekannt und der Verlust einer Vielzahl der Anleger auch. Es wurde für das operative Geschäft ein Kaufvertrag abgeschlossen zwischen dem Insolvenzverwalter und dem Käufer DLM Deutsche Lichtmittel GmbH und der operative Betrieb konnte wieder aufgenommen werden.

Nun geht es um die Frage, wer Eigentümer der Leuchtmittel ist. In einem einstweiligen Verfügungsverfahren hat nunmehr das OLG Oldenburg entschieden - zu einer bestimmten Seriennummer von Leuchtmitteln - und für bzw. zu Gunsten eines Anlegers, dass derjenige der tatsächlich nicht Eigentümer einer Sache ist - nämlich die DLM Deutsche Leuchtmittel GmbH - nicht behaupten darf, er ist Eigentümer und der tatsächliche Eigentümer kann Äußerungen dieser Art verbieten lassen. Denn das Eigentum an den Leuchtmitteln steht den Direktinvestoren zu. Das Urteil ist , wenn es multipliziert wird auf und für andere Anleger und für andere Seriennummern, ein sehr gutes für die Anleger - und es ist ein Urteil eines Obergerichts.

Leuchtmittel, die im Eigentum der Direktinvestoren stehen, dürfen nicht angeboten.

Das Urteil lässt sich multiplizieren. 

Insbesondere für rechtsschutzversicherte Geschädigte bleibt es empfehlenswert, individuelle Aktivitäten in die richtigen Bahnen zu leiten. Nehmen Sie gern unverbindlich Kontakt mit uns auf und stellen uns Ihre Fragen. Massenabfertigung ist nicht unsere Sache. Wir bieten unserer Mandantschaft einen persönlichen und auf Ihren Fall, sowie Interessen, konzentrierten Service an, der auch die Deckungsanfrage bei Ihrer Rechtsschutzversicherung mitumfasst.

Setzen Sie sich bitte gern mit uns in Verbindung: 

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Rechtsanwältin Bontschev ist Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht und für Steuerrecht. Seit über 20 Jahren vertritt Rechtsanwältin Bontschev, und die im Bankrecht spezialisierte Kanzlei, ausschließlich die Interessen von Anlegern und Investoren. 

Sie hat im Rahmen der Vertretung der Interessen der Gläubiger zahlreiche Erfahrungen durch ihre Tätigkeit und Mitwirkung in Gläubigerausschüssen gemacht.

Die Vertretung Ihrer Interessen ist für uns vorrangig - Geld ist nie weg, sondern es hat immer ein anderer, wenn Sie es nicht mehr haben! Gern vertreten wir Ihre Interessen und helfen Ihnen bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche. Sprechen Sie uns gern an. 

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