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Erbschaftsteuererklärung erstellen lassen – Unterstützung durch einen Anwalt

Erbschaftsteuererklärung erstellen lassen – Unterstützung durch einen Anwalt

Der Tod eines Angehörigen ist nicht nur emotional belastend, sondern bringt häufig auch rechtliche und steuerliche Pflichten mit sich. In vielen Fällen verlangt das Finanzamt die Abgabe einer Erbschaftsteuererklärung. Dabei müssen Vermögenswerte korrekt bewertet, Freibeträge berücksichtigt und Fristen eingehalten werden.

Ein erfahrener Rechtsanwalt für Erbrecht und Steuerrecht kann Sie dabei unterstützen, die Erbschaftsteuererklärung korrekt zu erstellen und steuerliche Nachteile zu vermeiden.

Wann muss eine Erbschaftsteuererklärung abgegeben werden?

Nicht jede Erbschaft führt automatisch zur Steuerpflicht. Dennoch müssen Erben den Erwerb grundsätzlich dem Finanzamt melden.

Das Finanzamt fordert anschließend häufig die Abgabe einer Erbschaftsteuererklärung, insbesondere wenn:

a) Immobilien zum Nachlass gehören

b) größere Geldvermögen oder Wertpapierdepots vorhanden sind

c) mehrere Erben beteiligt sind

d) Schenkungen zu Lebzeiten erfolgt sind

e) der Nachlass den steuerlichen Freibetrag überschreiten könnte

Die Aufforderung erfolgt in der Regel durch das zuständige Erbschaftsteuerfinanzamt.

Welche Angaben enthält eine Erbschaftsteuererklärung?

Eine vollständige Erbschaftsteuererklärung umfasst zahlreiche Angaben zum Nachlass und zu den Erben. Dazu gehören unter anderem:

  • a) persönliche Daten der Erben
  • b) Angaben zum Erblasser

c) Aufstellung aller Vermögenswerte

d) Immobilien, Grundstücke und Häuser

e) Bankkonten, Wertpapiere und Beteiligungen

f) Schulden und Nachlassverbindlichkeiten

Besonders wichtig ist die korrekte Bewertung der Vermögenswerte, da diese die Höhe der Steuer entscheidend beeinflusst.

 

Freibeträge bei der Erbschaftsteuer

Das deutsche Erbschaftsteuerrecht sieht verschiedene Freibeträge vor, die sich nach dem Verwandtschaftsverhältnis richten.

Typische Freibeträge sind beispielsweise:

Ehepartner: 500.000 €

Kinder: 400.000 €

Enkel: 200.000 €

übrige Personen: 20.000 €

Liegt der Wert der Erbschaft über dem Freibetrag, fällt auf den übersteigenden Betrag Erbschaftsteuer an.

 

Häufige Fehler bei der Erbschaftsteuererklärung

Bei der Erstellung der Erklärung treten häufig Fehler auf, die zu unnötig hohen Steuerzahlungen führen können.

Typische Probleme sind:

falsche Bewertung von Immobilien

nicht berücksichtigte Nachlassverbindlichkeiten

fehlende Angaben zu Schenkungen

Fristversäumnisse gegenüber dem Finanzamt

unvollständige Vermögensaufstellungen

 

Eine professionelle rechtliche Begleitung kann helfen, solche Fehler zu vermeiden.

Die Erstellung einer Erbschaftsteuererklärung kann komplex sein, insbesondere bei größeren Vermögen oder mehreren Erben.

Ein Anwalt kann Sie dabei unterstützen:

  - den Nachlass vollständig zu erfassen

  - Vermögenswerte rechtssicher zu bewerten

  - Freibeträge optimal zu nutzen

  •   -  steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten zu prüfen

  - die Kommunikation mit dem Finanzamt zu übernehmen

  •   - Einspruch gegen fehlerhafte Steuerbescheide einzulegen

 

Gerade bei Immobilienvermögen oder Unternehmensanteilen empfiehlt sich eine professionelle Beratung.

 

Unterstützung bei Ihrer Erbschaftsteuererklärung

Wenn Sie eine Erbschaftsteuererklärung erstellen müssen, stehen wir Ihnen gerne zur Seite. Wir unterstützen Sie bei der vollständigen und rechtssicheren Erstellung der Erklärung und vertreten Ihre Interessen gegenüber dem Finanzamt.

Durch eine frühzeitige rechtliche Beratung lassen sich häufig steuerliche Vorteile nutzen und Fehler vermeiden.

Kontaktieren Sie uns gerne für eine erste Beratung zur Erbschaftsteuererklärung.

 

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