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INFINUS Schadenskomplex - Anmeldung deliktischer Ansprüche durch Anleger sinnvoll

Worum geht es?

Die Insolvenzverfahren um die Unternehmen der INFINUS Gruppe schädigten über 25.000 Anleger und die Quoten in den jeweiligen Insolvenzverfahren sind, soweit gezahlt, gering ausgefallen. Das betrifft insbesondere das Insolvenzverfahren über das Vermögen der FuBus KG aA. Bisher keine Zahlungen erhielten Anleger aus und in dem Insolvenzverfahren der PROSAVUS AG - einem Unternehmen der INFINUS Gruppe.

Überwiegend haben die Anleger vertragliche Ansprüche in den Insolvenzverfahren angemeldet und keine deliktischen bzw. diese nicht weiter begründet. Aus unserer Sicht ist spätestens mit der Entscheidung des BGH vom 29.10.2021 zu dem Aktenzeichen 5 StR 443/19 nunmehr die Anmeldung deliktischer Ansprüche vorzunehmen. Der BGH hat die Entscheidung des Landgericht Dresden zur Verurteilung der 5 Angeklagten (Organe/Vertreter) wegen bandenmäßigen und gewerbsmäßigen Betrugs bestätigt und die Verurteilung der Angeklagten ist nunmehr damit rechtskräftig.  Der BGH hat es als erwiesen angesehen, dass die Angeklagten ein Schneeballsystem betrieben haben, bei dem die Gelder neu eingeworbener Anleger genutzt wurden, um die Zins- und Rückzahlungsansprüche anderer Anleger zu befriedigen.

Irrtumsbedingt investierten die Anleger ab 2011 einen Betrag in Höhe von 540 Millionen € in das System.  

Wir empfehlen daher allen Anlegern, soweit nicht erfolgt, in den Insolvenzverfahren der INFINUS Gruppe die deliktischen Ansprüche nachträglich anzumelden und geltend zu machen. 

Insbesondere für rechtsschutzversicherte Geschädigte bleibt es empfehlenswert, individuelle Aktivitäten in die richtigen Bahnen zu leiten. Nehmen Sie gern unverbindlich Kontakt mit uns auf und stellen uns Ihre Fragen. Massenabfertigung ist nicht unsere Sache. Wir bieten unserer Mandantschaft einen persönlichen und auf Ihren Fall, sowie Interessen, konzentrierten Service an, der auch die Deckungsanfrage bei Ihrer Rechtsschutzversicherung mitumfasst.

Setzen Sie sich bitte gern mit uns in Verbindung: 

Tel:        0351/ 21 52 025-0

Fax:       0351/ 21 52 025-5

Mail:     kanzlei@bontschev.de

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Rechtsanwältin Bontschev ist Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht und für Steuerrecht. Seit über 20 Jahren vertritt Rechtsanwältin Bontschev, und die im Bankrecht spezialisierte Kanzlei, ausschließlich die Interessen von Anlegern und Investoren. 

Sie hat im Rahmen der Vertretung der Interessen der Gläubiger zahlreiche Erfahrungen durch ihre Tätigkeit und Mitwirkung in Gläubigerausschüssen gemacht.

Die Vertretung Ihrer Interessen ist für uns vorrangig - Geld ist nie weg, sondern es hat immer ein anderer, wenn Sie es nicht mehr haben! Gern vertreten wir Ihre Interessen und helfen Ihnen bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche. Sprechen Sie uns gern an. 

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