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LG Wuppertal Verantwortlichkeit RT Treuhand GmbH ggü Anlegern u. Pflichten für entstandene Schäden (Az. 3 O 334/20 u.a.)

Wir haben bereits mehrfach darüber berichtet, dass wir vor dem Landgericht Wuppertal für Anleger, die investiert sind in den Kommanditbeteiligungen der „Biofonds“ vorliegend Bioenergie Rendite Fonds GmbH & Co. KG Schadensersatzansprüche gegen die RT Treuhand GmbH, deren Geschäftsführer Dr. Leonhardt (auch bekannt als Steuerberater und Wirtschaftsprüfer) ist und den Geschäftsführer der Fondsgesellschaft, Herrn Saul, geltend machen. Die Klagen laufen seit ca. 4 Jahren.

Die RT Treuhand GmbH, hatte eine Zulassung als Steuerberatungsgesellschaft und als Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, zwischenzeitlich wurde durch die Wirtschaftsprüferkammer mitgeteilt, dass eine Zulassung als Wirtschaftsprüfungsgesellschaft nicht mehr besteht, sondern widerrufen wurde. 

Die RT Treuhand GmbH war in den Fonds Konstruktionen sowohl Treuhandkommanditistin als auch Mittelverwendungskontrolleur. Wir haben im Rahmen der von uns betreuten Verfahren feststellen müssen, dass Pflichtverletzungen, sowohl aus dem Treuhandvertrag, als auch aus dem Mittelverwendungskontrollvertrag vorlagen, denn anders als prospektiert hat die RT Treuhand GmbH, ohne die Anleger vor Zeichnung der jeweiligen Kommanditbeteiligung darüber zu unterrichten, dass Darlehensverträge mit dem zwischenzeitlich verstorbenen Herrn Ohoven abgeschlossen wurden. 

Dieser stand mit dem Geschäftsführer Dr. Leonhardt, der gleichfalls persönlich verklagt wurde, in Geschäftsbeziehung und möglicherweise in freundschaftlicher Beziehung über diverses Vereinsleben. 

Herr Dr. Leonhardt hat Darlehensverträge in 6-stelliger Größenordnung mit dem Darlehensgeber Ohoven abgeschlossen. Dieses führte dazu, dass der Gesellschaft Liquidität durch enorme Zinszahlungen entzogen wurde, und Fremdkapital aufgenommen wurde, was nach dem Prospekt nicht vorgesehen war.

Darüber hinaus mussten wir feststellen, nach Kontoeinsicht, dass aus dem Vermögen der Fondsgesellschaft Zahlungen an Dritte, wie beispielsweise Mandanten der Steuerberatungsgesellschaft erfolgt sind, die nicht vom Mittelverwendungszweck gedeckt waren und gleichfalls Entnahmen erfolgten, zulasten der Anleger, für andere Fondsgesellschaften, die der Steuerberater Herr Dr. Leonhardt auch auflegte.

Insgesamt stellte die gesamte Mittelverwendung und Buchhaltung ein unerfreuliches Gesamtwerk dar.

Das Landgericht Wuppertal signalisierte uns nunmehr, dass die Klagen der Anleger gegen die RT Treuhand GmbH auf Schadensersatz aufgrund der dargestellten Pflichtverletzungen erfolgreich sein werden und zu Schadensersatzansprüchen führen dürften.

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Sie hat im Rahmen der Vertretung der Interessen der Gläubiger zahlreiche Erfahrungen durch ihre Tätigkeit und Mitwirkung in Gläubigerausschüssen gemacht.

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