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Partum Gold GmbH - erste Versäumnisurteile liegen vor gegen die Gesellschaft

Wir haben bereits über dieses Investment berichtet und darüber, dass Investoren mit der Gesellschaft Kaufverträge über den Erwerb von Gold - in Form von ¼ Unzen Goldmünzen - abgeschlossen haben. Das Gold sollte erworben werden und dann aufbewahrt. Die Anleger haben parallel sogenannte Gold-Bonus-Verträge abgeschlossen, nach denen diese der Partum das Gold überlassen haben, gegen ein Entgelt von 2 % pro Jahr - die wundersame Goldvermehrung. Meist hat der durch die Partum eingeschaltete Vertrieb diese Konstellation empfohlen, d.h. Golderwerb und Belassen des Goldes bei der Gesellschaft.  

Wir haben nunmehr am Landgericht geklagt und es liegen die ersten Versäumnisurteile, die die Gesellschaft verpflichten die Kaufpreise an die Anleger zurückzuzahlen. Wir werden nun vollstrecken und sehen wie die wirtschaftliche Situation der Gesellschaft ist. Weiterhin prüfen wir für unsere Mandanten das Stellen eines Strafantrages gegen die Geschäftsführung der Gesellschaft.

Sie haben Fragen? Wir benötigen dann von Ihnen:

  • - Edelmetall-Kaufvertrag  
  • - Gold-Bonus-Vertrag
  • - Nachweis das die Zahlung des Kaufpreises erfolgt ist.

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