Sie haben eine Frage?
Wir rufen Sie zurück!

Partum Gold - neue Urteile zu Gunsten der Anleger - Hilfe durch Anwalt

Worum geht es?

Wir haben bereits über die Anlage berichtet https://www.bontschev.de/aktuelles/partum-gold-gmbh-erste-versaeumnisurteile-liegen-vor-gegen-die-gesellschaft/.

Nun hat das Landgericht München die Gesellschaft erneut zur Rückzahlung der Kaufpreise an die Anleger verurteilt. Es wurden Kaufverträge abgeschlossen und die Anleger zahlten die Kaufpreise, dafür sollten Sie Gold erhalten oder das erworbene Gold (durch die Partum) sollte eingelagert werden. Es ist davon auszugehen, dass die Gesellschaft mit dem durch die Anleger überlassenen Kapital nicht den im Kaufvertrag vereinbarten Goldbetrag erworben haben. Die Gesellschaft scheint aber auch wirtschaftlich nicht in der Lage zu sein, die Kaufpreises zurückzuzahlen. 

Wir werden daher nunmehr bei erfolglosem Vollstreckungsversuch beantragen, das über das Vermögen der Gesellschaft das Insolvenzverfahren eröffnet wird und strafrechtliche sowie zivilrechtliche Maßnahmen der Inanspruchnahme gegen den Geschäftsführer vornehmen.

Sie haben Fragen? Gern sind wir für Sie da.

Vielleicht interessiert Sie auch...

16.03.2026 Erbrecht

Testament versus Erbvertrag - Vorteile und Nachteile

Weiterlesen 

16.03.2026 Erbrecht

Erbschaftsteuererklärung erstellen lassen – Unterstützung durch einen Anwalt

Weiterlesen 

16.03.2026 Erbrecht

Erbschaftsteuer: Was muss man bei Freibeträgen beachten?

Weiterlesen 

16.03.2026 Erbrecht

Erbauseinandersetzung bei Grundstücken – was passiert mit Immobilien im Nachlass?

Weiterlesen 

16.03.2026 Erbrecht

Erbauseinandersetzung: Wie wird eine Erbengemeinschaft aufgelöst?

Weiterlesen