Swiss Gold Treuhand - Haftung des Rechtsanwalt W - OLG bestätigt Urteile Landgerichte
OLG Dresden bestätigt Schadensersatz – neue Chancen für geschädigte Käufer
In mehreren Verfahren konnten wir für unsere Mandanten bereits erstinstanzlich vollständige Erfolge erzielen. Nun liegen die ersten Entscheidungen des Oberlandesgerichts Dresden vor – und sie bestätigen unsere Rechtsauffassung in vollem Umfang.
Was das OLG Dresden festgestellt hat:
Rechtsanwalt W hat ein erlaubnispflichtiges Finanztransfergeschäft betrieben.
Eine erforderliche Erlaubnis der BaFin lag nicht vor.
§ 10 ZAG und § 32 KWG sind Schutzgesetze, die den Verbraucher vor ungeprüften Zahlungsdienstleistern schützen.
Zwischen dem Anwalt und den Käufern bestand kein Mandatsverhältnis – dadurch liegt ein Zahlungsdienst in Form der Finanztransfergeschäftes vor.
Der Anwalt handelte schuldhaft, er hätte sich erkundigen müssen und profitierte selbst finanziell erheblich.
Ihre Ansprüche als Geschädigte
Die Gerichte sprechen den Anlegern Schadensersatz zu. Das bedeutet:
✔ Rückzahlung des Kaufpreises
✔ Erstattung der Vermittlungsgebühr
Viele Käufer haben zusätzlich den Verlust der Goldwertentwicklung erlitten – und tragen damit einen erheblich höheren wirtschaftlichen Schaden. Dieser wird nicht ersetzt.
Wir prüfen kostenfrei, ob auch Ihnen Schadensersatz zusteht.