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TGI AG - was sollen Anleger beachten - Anwalt rät

TGI AG: Anlegerverluste – Schadensersatz für Investoren möglich

Probleme bei der TGI AG – Was Anleger jetzt wissen sollten

Viele Anleger berichten derzeit über erhebliche Probleme im Zusammenhang mit Investitionen in Produkte der TGI AG (TrustGold International AG). Neben Schwierigkeiten bei Auszahlungen sollen auch deutliche Wertverluste der Beteiligungen aufgetreten sein.

Betroffene Investoren fragen sich daher zunehmend, ob sie ihr investiertes Kapital zurückfordern können und ob neben dem Unternehmen selbst auch Anlageberater oder Anlagevermittler haftbar gemacht werden können.

Unsere Kanzlei unterstützt Anleger bei der Prüfung von Schadensersatzansprüchen bei fehlgeschlagenen Kapitalanlagen.


Geschäftsmodell der TGI AG

Die TGI AG bot Anlegern verschiedene Investitionsmöglichkeiten im Bereich Gold und Edelmetalle an. Investoren konnten regelmäßig Geld einzahlen, das nach Angaben des Unternehmens in physisches Gold investiert werden sollte.

Teilweise wurde das Angebot damit beworben, dass Anleger:

  • Gold mit Preisnachlässen erwerben können
  • von Beteiligungen im Edelmetallsektor profitieren
  • regelmäßige Erträge erhalten

Zudem kombinierte das Unternehmen seine Anlageprodukte mit einem Empfehlungs- bzw. Vertriebsmodell, bei dem Teilnehmer auch neue Anleger werben konnten.


BaFin-Hinweis zu Angeboten der TGI AG

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) veröffentlichte am 06.03.2026 einen Hinweis im Zusammenhang mit Angeboten der Gesellschaft mit Sitz in Vaduz.

Nach Angaben der Aufsichtsbehörde wurden unter der Bezeichnung „Goldkauf mit Rabatt“ Vermögensanlagen in Deutschland angeboten. Anleger sollten dem Unternehmen Kapital überlassen und im Gegenzug eine Verzinsung sowie die spätere Lieferung von Gold erhalten.

Nach den veröffentlichten Informationen wurde jedoch kein erforderlicher Verkaufsprospekt für diese Vermögensanlagen veröffentlicht.

Für Anleger ist dies ein wichtiger Hinweis, da fehlende oder fehlerhafte Prospekte häufig Ansprüche auf Schadensersatz begründen können, wenn ein Investments ausfällt.



Haftung von Anlageberatern und Vermittlern bei Schäden der Investoren

Sollte das oder ein Investment ausfallen gibt es verschiedene Haftungsgegner - nicht nur das Unternehmen selbst kann haftbar sein. Auch Anlageberater und Anlagevermittler können unter bestimmten Voraussetzungen für Schäden verantwortlich gemacht werden.

Berater haben gegenüber Anlegern umfangreiche Aufklärungs- und Beratungspflichten. Diese ergeben sich unter anderem aus:

  • dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB)
  • dem Wertpapierhandelsgesetz (WpHG)
  • der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH)

Werden diese Pflichten verletzt, kann ein Schadensersatzanspruch wegen fehlerhafter Anlageberatung entstehen.


1. Anlegergerechte Beratung

Anlageberater müssen ihre Empfehlung an den persönlichen Umständen des Anlegers ausrichten.

Dazu gehören insbesondere:

  • Anlageziele
  • finanzielle Situation
  • Risikobereitschaft

Wird beispielsweise einem sicherheitsorientierten Anleger eine riskante unternehmerische Beteiligung empfohlen, kann dies bereits eine Pflichtverletzung darstellen.

Auch muss bspw. auf ein Ausfallrisiko des Investments hingewiesen werden. Hier ist bspw. ein Unterschied in der Preisbestimmung des Goldes gegeben und zu beachten, maßgebend sollte immer die, der LBMA (London Buillon Market Association) sein. Auch die Unterschiede zwischen Sammelverwahrung und Einzelverwahrung sind relevant und aufklärungsbedürftig. 


2. Aufklärung über Risiken der Kapitalanlage

Darüber hinaus müssen Anleger umfassend über die Risiken der jeweiligen Anlage informiert werden.

Dazu gehören unter anderem:

  • Totalverlustrisiko
  • wirtschaftliche Risiken des Geschäftsmodells
  • eingeschränkte Handelbarkeit 
  • mögliche Nachschusspflichten
  • lange Kapitalbindung

Werden diese Risiken nicht ausreichend erklärt, kann eine fehlerhafte Anlageberatung vorliegen.


3. Aufklärung über Provisionen

Anleger müssen außerdem darüber informiert werden, wenn Vermittler erhebliche Provisionen oder Rückvergütungen für die Vermittlung der Kapitalanlage erhalten.

Solche Zahlungen können einen Interessenkonflikt darstellen und müssen daher offengelegt werden.


TGI AG: Welche Möglichkeiten haben Anleger?

Betroffene Anleger sollten ihr Investment rechtlich prüfen lassen.

Eine anwaltliche Prüfung kann klären:

  • ob die Anlage den Interessen und dem Anlagewillen und Horizont entspricht
  • ob eine fehlerhafte Anlageberatung vorliegt
  • ob Aufklärungspflichten verletzt wurden
  • ob Ansprüche auf Schadensersatz bestehen
  • welche rechtlichen Schritte sinnvoll sind.

 

Sie haben Fragen? Kommen Sie auf uns zu.


 

 

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