Was passiert mit einem Depot in der Schweiz im Todesfall?
Auch Auslandsvermögen gehört zum Nachlass.
➡ Das gilt insbesondere für Depots bei Schweizer Banken wie:
- UBS
- Credit Suisse
Erben treten vollständig in die Rechtsposition des Erblassers ein.
Welche Probleme entstehen in der Praxis?
Bei Schweizer Depots kommt es häufig zu:
- Verzögerungen bei der Auszahlung
- strengen Legitimationsanforderungen
- zusätzlicher Dokumentation
Schweizer Banken verlangen oft:
- Erbschein
- notarielle Unterlagen
- steuerliche Nachweise
Meldung an das Finanzamt
Auch Auslandsvermögen muss angegeben werden.
➡ Erben sind verpflichtet:
- das Depot vollständig in der Erbschaftsteuererklärung anzugeben
Zudem bestehen internationale Meldepflichten (automatischer Informationsaustausch).
👉 Das Finanzamt erhält häufig bereits Informationen über Auslandskonten.
Wie wird ein Schweizer Depot bewertet?
➡ Maßgeblich ist der Wert am Todestag
Das umfasst:
- Aktien
- Fonds
- Guthaben
Bewertung erfolgt wie bei inländischen Depots:
👉 Börsenkurs am Todestag.
Welche Steuern fallen an?
1. Erbschaftsteuer in Deutschland
Auch Auslandsvermögen unterliegt der deutschen Erbschaftsteuer, wenn:
- der Erblasser oder Erbe in Deutschland lebt
2. Doppelbesteuerung
Zwischen Deutschland und der Schweiz bestehen Regelungen zur Vermeidung von Doppelbesteuerung.
👉 In der Praxis erfolgt meist:
- Besteuerung in Deutschland
- Anrechnung ausländischer Steuern
Typische Fehler bei Auslandsdepots
- Depot wird nicht angegeben
- falsche Bewertung
- fehlende steuerliche Beratung
- Probleme mit Schweizer Banken
Fazit: Auslandsdepot rechtssicher abwickeln
Ein Depot in der Schweiz erfordert im Erbfall besondere Sorgfalt. Neben rechtlichen Fragen sind vor allem steuerliche Aspekte entscheidend.
👉 Eine professionelle Begleitung verhindert Risiken und Verzögerungen.
Beratung im internationalen Erbrecht
Als spezialisierte Kanzlei beraten wir Sie bei:
- Abwicklung von Auslandsdepots
- Erbschaftsteuer bei internationalen Vermögen
- Kommunikation mit Banken im Ausland
- rechtssicherer Nachlassplanung