15.12. Deadline für die Antragstellung auf Verlustbescheinigungen bei Ihren Banken
Worum geht es?
Verlustverrechnungstöpfe sind ein steuerliches Instrument in Deutschland, das bei Kapitalerträgen – etwa aus Aktien, Fonds, ETFs, Anleihen, Zinsen oder Dividenden – eingesetzt wird. Banken führen dafür automatisch verschiedene „Töpfe“, in denen entstandene Verluste gesammelt werden. Diese Verluste können später mit Gewinnen verrechnet werden, wodurch sich Ihre Steuerlast reduziert.
Welche Verlustverrechnungstöpfe gibt es?
1. Aktien-Verlustverrechnungstopf
Hier werden ausschließlich Verluste aus Aktienverkäufen erfasst.
Diese dürfen nur mit Gewinnen aus Aktienverkäufen ausgeglichen werden.
Eine Verrechnung mit Zinsen, Dividenden oder Fondsgewinnen ist nicht zulässig.
2. Allgemeiner Verlustverrechnungstopf
Dieser Topf enthält Verluste aus:
- Fonds und ETFs (sofern sie keine reinen Aktienfonds sind)
- Zertifikaten
- Optionen
- Anleihen
- Zinsen
- Dividenden
Diese Verluste können mit fast allen Kapitalerträgen außer Aktiengewinnen verrechnet werden.
3. Quellensteuertopf
Hier wird ausländische Quellensteuer gesammelt, die z. B. bei Dividendenausschüttungen entsteht.
Er wird automatisch zur Reduzierung der deutschen Abgeltungssteuer genutzt.
Wichtige Frist: Verlustbescheinigung bis 15. Dezember
Wenn Sie möchten, dass Verluste bankübergreifend über die Steuererklärung verrechnet werden, müssen Sie spätestens am 15.12. bei jeder betroffenen Bank eine Verlustbescheinigung beantragen.
Nach diesem Datum ist ein Antrag nicht mehr möglich.
Die Bank stellt die Bescheinigung zum 31.12. aus und setzt den entsprechenden Verlusttopf auf 0 € zurück.
Dies ist die einzige gesetzlich verbindliche Frist.
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Gerade für rechtsschutzversicherte Mandantinnen und Mandanten ist es sinnvoll, die eigenen Schritte gut beraten zu planen. Wir unterstützen Sie persönlich und übernehmen auf Wunsch auch die Deckungsanfrage bei Ihrer Rechtsschutzversicherung.
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