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AKTUELLES

Bemerkenswerte Aspekte der BGH-Entscheidung für Verträge mit deutschen Verbrauchern aus dem Ausland

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat eine wegweisende Entscheidung getroffen, die erhebliche Auswirkungen auf Verträge haben kann, die aus dem Ausland mit Verbrauchern in Deutschland geschlossen werden. Im zugrunde liegenden Fall ging es um einen Vertrag zwischen der Schweizer Life Forestry und deutschen Anlegern bezüglich Teak-Bäumen in Costa Rica. Hier sind die wichtigsten Punkte dieser Entscheidung:

1. Widerrufsrecht der Verbraucher:

  • Der BGH entschied zugunsten der deutschen Verbraucher, indem er ihnen ein Widerrufsrecht zusprach. 
  • Dieses Widerrufsrecht ist nicht zeitlich befristet, insbesondere wenn der Vertrag ohne ordnungsgemäße Widerrufsbelehrung über Fernkommunikationsmittel geschlossen wurde.

2. Anwendung deutschen Rechts:

  • Trotz einer Rechtswahlklausel, die Schweizer Recht vorsah, entschied der BGH, dass deutsches Recht anwendbar ist. Dies ergibt sich aus dem Günstigkeitsprinzip des Art. 6 Abs. 2 Satz 2 der Rom I-VO. 
  • Die Anwendbarkeit deutschen Rechts wurde auch durch die internationalen Zuständigkeitsregeln des Lugano-Übereinkommens bestätigt.

3. Qualifikation des Vertrags als Finanzdienstleistung:

  • Der BGH stufte den Vertrag nicht nur als Kaufvertrag, sondern als Finanzdienstleistung ein. Dies beruht auf der umfassenden Dienstleistungspflicht der Beklagten, die weit über den reinen Verkauf von Sachgütern hinausgeht. 
  • Die wesentliche Leistung für den Verbraucher besteht in den Dienstleistungen zur Realisierung einer Rendite, nicht nur im Erwerb des Eigentums an den Bäumen.

Praktische Empfehlungen für Verbraucher:

  • Verbraucher sollten ihre Verträge auf Widerruflichkeit prüfen lassen, idealerweise durch einen spezialisierten Anwalt. 
    Ein erfolgreicher Widerruf kann zur Rückabwicklung des Vertrags und Rückerstattung des Kaufpreises führen.

Fazit:

Die Entscheidung des BGH stärkt die Rechte der Verbraucher in Deutschland erheblich, insbesondere im Kontext grenzüberschreitender Verträge. Unternehmen, die Verträge mit deutschen Verbrauchern abschließen, müssen sich bewusst sein, dass deutsches Verbraucherschutzrecht auch bei internationalen Verträgen Anwendung finden kann. Verbraucher sollten sich ihrer Rechte bewusst sein und diese im Zweifel rechtlich überprüfen lassen.

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