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AKTUELLES

Bescheid über die Feststellung des Grundsteuerwerts - Einspruchseinlegung

Worum geht es ?

Die Eigentümer von Grundstücken wurden aufgefordert bis zum 31.10.2022 die Erklärungen zur Ermittlung der Grundsteuerwerte abzugeben, für die Bemessung der ab dem 01.01.2025 neu geltenden Grundsteuer. Uns erreichen immer wieder Fragen wie zu verfahren ist, wenn die Steuerbescheide vorliegen. Teilweise führt diese bei unseren Mandanten zu absurden Ergebnissen wie die Erhöhung des Bodenrichtwerts um 500 % bei Grundstücken, auf denen sich Felsstücke befinden und die wertlos sind.
Nach einem internen Gutachten des Bundes der Steuerzahler, das dieses von Pof. Dr. Kirchhof erstellen ließ, bestehen ernsthafte Bedenken gegen die Verfassungsmäßigkeit der angewendeten Bewertungsverfahren, nach welchem dann der Grundsteuerwert berechnet wird. Wir empfehlen daher die Einlegung eines Einspruchs, den Sie nicht begründen müssen, aber können. 

Sie können das Einspruchsformular über unsere Kanzlei abrufen. Rufen Sie uns an. Wir stellen es Ihnen zur Verfügung.

Der Weg wird der Folgende sein: es wird je Bundesland Einspruchsverfahren gegen die Bescheide geben und im Anschluss an die Einspruchsentscheidung Klage vor dem Finanzgerichten der Länder. In Berlin und Baden-Württemberg sind bereits Gerichtsverfahren anhängig. Diese werden dann nach Entscheidung der Finanzgericht hochgetrieben werden zum Bundesfinanzhof, der sich damit auseinandersetzen muss.

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