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Clever Business - Hilfe für Anleger

Worum geht es?

Wir sind immer wieder erstaunt, über die Kreativität im grauen Kapitalmarkt und über die Produkte, die unsere Mandanten erwerben. Der Kreativität sind in der Tat keine Grenzen gesetzt. So auch bei dem Modell, was uns aktuell begegnet ist und eine Kombination von Kaufvertrag, Kommissionsvertrag und Geldanlage darstellt , aber tatsächlich ein unerlaubtes Einlagengeschäft ist.

Die Clever Business AG hat Verträge mit Verbrauchern abgeschlossen. Diese Verträge bestehen aus einem Einkaufskommissionsvertrag und einem Verkaufskommissionsvertrag.
Beim Einkaufskommissionsvertrag, den der Anleger mit der Gesellschaft abschließt, verpflichtet sich die Gesellschaft (Kommissionär) ein sogenanntes Waren-Servicepaket im eigenen Namen, aber für Rechnung des Anlegers zu erwerben. Die Waren-Servicepakete werden häufig bei Amazon erworben und sind hinsichtlich der Zusammensetzung nicht transparent. Die Musterangebote, die den Verträgen beiliegen, sollen jeweils nur als Muster gelten. 

In dem Muster stehen dann Gegenstände wie Campingkocher, tragbares Kofferradio, Flaschenwärmer und weiteres als Kaufgegenstände zur Verfügung. Der Preis dieses Paketes ist ausgewiesen, mit 2000 €. Neben dem Einkaufskommissionsvertrag wird ein Verkaufskommissionsvertrag abgeschlossen. Danach verpflichtet sich die Gesellschaft dann für den Anleger diese Warenpakete wieder zu verkaufen. Der Anleger setzt beispielsweise einen Betrag i.H.v. 4000,01 € für ein Warenpaket von ca. 2000 € ein, und soll dafür im Rahmen des Verkaufes oder Rückkauf durch die Clever Business AG einen Betrag i.H.v. 8800 € zurückerhalten. Ist das alles logisch? Nein. Unseres Erachtens verstehen die Anleger auch häufig nicht dieses Konzept. Sie werden damit geworben, einen Betrag einzusetzen, als Kapitalanlage, und dafür das Doppelte zurückzuerhalten.

Diese Kapitalanlage wurde ohne Prospekt angeboten, daher hat sich die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht am 4.10.2023 die Verbraucher gewandt und mitgeteilt dass Anhaltspunkte dafür bestehen, dass in Deutschland durch diese Gesellschaft eigene Vermögensanlagen ohne den erforderlichen Verkaufsprospekt öffentlich angeboten werden. Dabei ginge es um Auskehrung des Erlöses aus Waren Paketverkäufen. Am 15.12.2023 hat die BaFin für die Einstellung und Abwicklung des Einlagengeschäftes angeordnet. Sie hat angeordnet, dass die in Handewitt ansässige Clever Business GmbH sowie deren Geschäftsführer ihr Einlagengeschäft einstellen und abwickeln müssen, da sie nicht über die dafür erforderliche Erlaubnis gemäß KWG verfügen. Dieser Einstellungsbescheid, ein Verwaltungsakt, ist sofort vollziehbar und bestandskräftig. Es irritiert daher, dass die Anleger, die sich an unsere Kanzlei gewandt haben, nicht das von Ihnen eingesetzte Kapital nach über zwei Monaten zurückerhalten haben, mithin die Clever Business GmbH das Geschäft eingestellt hat.

Zwischenzeitlich liegen uns auch Verkaufs Optionsverträge und Einkaufs Kommissionsverträge vor die zwischen der Clever Business AG und den Anlegern abgeschlossen wurden. Für diese dürfte selbiges gelten, wenn sich die Gesellschaft an in Deutschland ansässige Anleger wendet. 

Sie haben Fragen? Gern können Sie sich an uns wenden.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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