Convivo Wohnparks Deutschland Immobilien Wittmund GmbH & Co. KG insolvent - Was ist zu tun
Worum geht es?
Am 24.01.2023 wurde das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Convivo Holding GmbH angeordnet und Rechtsanwalt Malte Köster zum Insolvenzverwalter bestellt. Der Konzern betreibt rund hundert Pflegeeinrichtungen, die teilweise in gesonderten Gesellschaften, wie die Convivo Wohnparks Deutschland Immobilien Wittmund GmbH & Co. KG geführt werden.
Nunmehr ist das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Convivo Wohnparks Deutschland Immobilien Wittmund GmbH & Co. KG unter dem Aktenzeichen des AG Hannover 9 IN 122/23 – 3 eröffnet. In dem Beschluss heißt es :
"-: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Convivo Wohnparks Deutschland Immobilien Wittmund GmbH & Co. KG, Georgstraße 44, 30159 Hannover (AG Hannover, HRA 204469), vertr. d.: 1. Convivo Wohnparks Deutschland Immobilien GmbH, Georgstraße 44, 30159 Hannover, (persönlich haftende Gesellschafter), vertr. d.: 1.1. Marc-Philipp Unger, Georgstraße 44, 30159 Hannover, (Geschäftsführer), ist am 16.03.2023 um 14:17 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin angeordnet worden. Verfügungen der Antragstellerin sind nur mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam. Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin ist Rechtsanwältin Karina Schwarz, Bertastraße 10, 30159 Hannover, Tel.: 0511 475339-0, Fax: 0511 475339-9, E-Mail: hannover@insolvenzverwaltungen.de bestellt worden.
Die Schuldner der Antragstellerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung des Beschlusses zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden." Ende Beschluss
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Nach Abschluss des vorläufigen Insolvenzverfahrens und Eröffnung des Insolvenzverfahrens bleibt es den Gläubigern unbenommen ihre Forderungen im Insolvenzverfahren anzumelden. Es wird sich um Vorschussanforderungen aufgrund von Versorgungszusagen, zu viel gezahlter Pflegbeiträge, Kreditrückforderungen und weiteres handeln. Inwieweit Kleinanleger betroffen sind, wissen wir noch nicht.
Aber was wir wissen ist:
Das MLP möglicherweise mit den Unternehmen in Verbindung steht. Es bleibt daher die Frage, ob weitere Insolvenzen, weiterer Gesellschaften der Gruppe drohen.
Weiterhin bleibt die Frage, ob und welche Kleinanleger in diese Immobilien investiert haben. Ähnlich wie der Fall Primus; hier hat die Muttergesellschaft diverse Tochtergesellschaften gegründet - wie bspw. Prüm oder Kehl - und jetzt stehen die Investoren/Kleinanleger teilweise vor nicht fertig gestellten Immobilien, deren Sondernutzungsrechte sie zwar erworben haben, aber die als Pflegeheim nicht betrieben werden (können), mit der Folge, dass die Rendite für die Anleger ausbleibt (in Form der Pachteinnahmen anteilig auf das jeweilige Sondernutzungsrecht) oder auch die Einnahmen um ein aufgenommenes Darlehen zu bedienen.
Es besteht also durchaus ein Teil- oder Totalausfallrisiko für Anleger.
Sie haben Fragen? Gern sind wir für Sie da.