Deutsche Lichtmiete AG - Aktuelles - was sollen Anleger tun?
Deutsche Lichtmiete AG - Aktuelles - was sollen Anleger tun?
Worum geht es?
Wir haben bereits mehrfach über das „Rein und Raus“ in die Insolvenzverfahren der Unternehmensgruppe der Deutschen Lichtmiete AG berichtet. Zwischenzeitlich hat nunmehr die Staatsanwaltschaft Oldenburg ein Ermittlungsverfahren gegen die Verantwortlichen der Deutschen Lichtmiete Unternehmensgruppe eingeleitet und diverse Vermögensarreste gegen mehrere Gesellschaften der Deutsche Lichtmiete-Unternehmensgruppe erlassen.
Diese Arreste sind durch die Staatsanwaltschaft Oldenburg vollzogen worden. Den Vermögensarresten liegt wohl der Verdacht zugrunde, dass die Beschuldigten in den Prospekten, zu den Anleihen, irreführende Angaben gemacht haben, um auf diese Weise Investorengelder einzuwerben und den wirtschaftlichen Fortbestand der Deutschen Lichtmiete Unternehmensgruppe, sowie ihr eigenes Einkommen dort zu sichern.
Soweit Vermögenswerte bei anderen Gesellschaften als den Emittenten der Anleihen gesichert worden sind, beruhen die Sicherungsmaßnahmen auf der Verschiebung des Erlangten oder des Wertes des Erlangten auf diese Gesellschaften.
Um den Einziehungsbeteiligten das durch die mutmaßlichen Straftaten oder Verschiebungen des Taterlangten bzw. des Wertes des Taterlangten zu Unrecht Erlangte wieder zu entziehen hat die Staatsanwaltschaft Oldenburg umfangreiche Vermögensarreste gegen diverse Gesellschaften der Unternehmensgruppe erwirkt. Reicht dieses Vermögen nicht aus die Anlegerforderungen zu befriedigen, kann die Staatsanwaltschaft Insolvenzantrag stellen.
Was sollten Sie tun?
Wir möchten Sie bitten, sich entweder mit unserer Kanzlei in Verbindung zu setzen oder direkt über das Formular, dass die Staatsanwaltschaft Oldenburg zur Verfügung gestellt hat, Ihre Ansprüche anzumelden. Es gibt einmal die Anspruchsanmeldung in dem Verfahren die Deutsche Lichtmiete AG betreffend. Hier sind Ansprüche aus den gezeichneten Partizipationsscheinen anzumelden. In dem weiteren Verfahren der Staatsanwaltschaft Oldenburg können Ansprüche geltend gemacht werden, die Sie aus den erworbenen Anleihen haben.
In einem strafrechtlichen Verfahren ist nur der strafrechtliche Schaden abgesichert, also der Kaufpreis, nicht jedoch Zinsen oder Kosten der Rechtsverfolgung. Gern stehen wir Ihnen hierfür zur Verfügung, um Ihre Ansprüche zu sichern und vorab anzumelden.
Sie haben Fragen?
Kommen Sie bitte unverzüglich auf uns zu, damit wir Sie beraten und über die nächsten Schritte informieren können.
Insbesondere für rechtsschutzversicherte Geschädigte bleibt es empfehlenswert, individuelle Aktivitäten in die richtigen Bahnen zu leiten. Nehmen Sie gern unverbindlich Kontakt mit uns auf und stellen uns Ihre Fragen. Massenabfertigung ist nicht unsere Sache. Wir bieten unserer Mandantschaft einen persönlichen und auf Ihren Fall, sowie Interessen, konzentrierten Service an, der auch die Deckungsanfrage bei Ihrer Rechtsschutzversicherung mitumfasst.
Setzen Sie sich bitte gern mit uns in Verbindung:
Tel: 0351/ 21 52 025-0
Fax: 0351/ 21 52 025-5
Mail: kanzlei@bontschev.de
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Rechtsanwältin Bontschev ist Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht und für Steuerrecht. Seit über 20 Jahren vertritt Rechtsanwältin Bontschev, und die im Bankrecht spezialisierte Kanzlei, ausschließlich die Interessen von Anlegern und Investoren.
Sie hat im Rahmen der Vertretung der Interessen der Gläubiger zahlreiche Erfahrungen durch ihre Tätigkeit und Mitwirkung in Gläubigerausschüssen gemacht.
Die Vertretung Ihrer Interessen ist für uns vorrangig - Geld ist nie weg, sondern es hat immer ein anderer, wenn Sie es nicht mehr haben! Gern vertreten wir Ihre Interessen und helfen Ihnen bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche. Sprechen Sie uns gern an.