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Deutsche Lichtmiete - Was können Anleger tun?

Worum geht es - Struktur des Anlageprodukts?

Die bereits im Jahr 2021 eröffneten Insolvenzen über Kapitalanlageprodukte wie UDI reicht nicht das Jahr zu beenden, am 30.12.2021 stellte die Deutsche Lichtmiete einen Insolvenzantrag beim zuständigen Amtsgericht Insolvenzgericht Oldenburg. Der Insolvenzantrag betrifft die Deutsche Lichtmiete AG und die Tochtergesellschaften Deutsche Lichtmiete Produktionsgesellschaft GmbH und Deutsche Lichtmiete Vermietungsgesellschaft GmbH. 

Die Deutsche Lichtmiete AG hat Schätzungen zufolge 200 Mio € bei Investoren eingesammelt, überwiegend über vier Anleihen, dazu nachfolgend, und in Direktinvestments. Die Gesellschaft hat beantragt, ein Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung zu eröffnen. Dieses ist am 05.01.2022 erfolgt.

Bevor die Gesellschaft Anleihen begab, sammelte sie von Kleinanlegern und Investoren Anlegergelder ein, für sogenannte Direktinvestments. Ähnlich wie bei den bekannten Kapitalanlagemodell P & R kauften Anleger Leuchtsysteme, vermietete diese an die Deutsche Lichtmiete AG zurück, die sie weiter vermietete an gewerbliche Kunden. Nach Ende der vertraglichen Mietzeit sollte die Lichtmiete die Leuchtsysteme zu einem zuvor vereinbarten Kaufpreis zurückkaufen. Rechtlich wurde daher ein Kaufvertrag abgeschlossen, ein Mietvertrag und ein Rückkaufvertrag, der dann dem Anleger die Rückzahlung des investierten Kapitals mit einer Rendite von mehr als 5 % gewährleisten sollte. Dieses Modell, möglicherweise wieder ein Schneeballsystem, brach nun in sich zusammen.

Die Deutsche Lichtmiete nutzte auch Anleihen. Es wurden insgesamt vier Inhaberschuldverschreibungen imitiert:

  • EnergieEffizienzAnleihe 2022
  • EnergieEffizienzAnleihe 2023
  • EnergieEffizienzAnleihe 2025
  • EnergieEffizienzAnleihe 2027.

Diese sind börsennotiert und erlebten in den vergangenen Wochen einen rapiden Kursverfall. Das Ausmaß an verbrannten Finanzmitteln ist erheblich, es soll sich bei den vier Anleihen um 120 Mio € handeln. Nach unserer Analyse stellt sich das Bild wie folgt dar:

  • Die Anleihen A2TSCP hat eine Verzinsung von 5,25 % gewährt und eine Fälligkeit am 01.09.2025 (bei Ausgabe am 01.09.2019). Das Nominalvolumen betrug 50 Mio €. - ENERGIEEFFIZIENZANLEIHE 2025
  • Die Anleihe A2NB9P hat eine Verzinsung von 5,75 % gewährt und eine Fälligkeit am 07.12.2023 (bei Ausgabe am 01.12.2018). Das Nominalvolumen betrug 30 Mio €. - ENERGIEEFFIZIENZANLEIHE 2023
  • Die Anleihe A2G9JL hat eine Verzinsung von 5,75 % gewährt und wurde damit beworben, dass die Anleihe bis 10.01.2023 ausgegeben werden sollte bzw. erwerbbar war, bei einer Zeichnungsfrist vom 01.01.2018 bis zum 05.02.2019. Das Nominalvolumen betrug 10 Mio €. - ENERGIEEFFIZIENZANLEIHE 2022
  • Die Anleihe A3H2UH hat eine Verzinsung von 5,25 % gewährt und wurde damit beworben, dass die Anleihe am 01.02.2021 ausgegeben werden sollte, fällig war am 31.01.2027. Das Nominalvolumen betrug 30 Mio €. - ENERGIEEFFIZIENZANLEIHE 2027

Das Rating wurde bei allen vier Anleihen, wie bereits dargelegt, mit 4 Sternen bewertet, durch das KFM Deutsche Mittelstandsbarometer. Es wurde veröffentlicht, dass die hohen Wachstumsraten vom Konzern profitabel gestaltet in einem zukunftsträchtigen Geschäftsmodell bei stabiler Marktstellung ihre Grundlage haben sollen.

Auch wenn jeder Anleger das volle Risiko eines Kapitalverlustes trägt, bleibt die Frage, warum das Produkt immer weiterverkauft wurde, obwohl es bereits seit längerem im Verdacht steht, als Schneeballsystem geführt worden zu sein. Externe Analisten hatten nämlich schon 2017 erhebliche Mietunterdeckungen festgestellt. Demnach hatte die Vermietungstochter Umlagen aus anderen Teilfirmen erhalten, da die erhaltenen Mieten i.H.v. 1 Mio € weit unter dem intern bezahlten Mietaufwand von 13,6 Mio € lagen. Die Gesellschaft erklärte dieses zwar als temporäre Mietdifferenz, die sich aus langen vorläufig Zeiten ergeben sollte. Die Mietunterdeckungen wurden jedoch in den veröffentlichten Bilanzen und Abschlüssen sowie im Lagebericht weder ausgewiesen noch darauf hingewiesen. 

Es gibt daher Anhaltspunkte dafür, dass das Zusammenwirken der Mitglieder des Managements den Tatbestand des gemeinschaftlichen Betruges erfüllen könnten. 

Was können Anleger tun - Haftungsgegner?

Es wird sicherlich so sein, dass sich die größeren Kanzleien darauf stürzen, als gemeinsamer Vertreter in dem Insolvenzverfahren bestellt zu werden. Das Schuldverschreibungsgesetz sieht vor, dass in der Gläubigerversammlung festgelegt werden kann, welcher Gläubigervertreter gewählt wird, der dann die Rechte der Anleger wahrnehmen soll, einschließlich der Forderungsanmeldungen. Dieses ist eine große Gelddruckmaschine, wieder einmal. Auch wir vertreten Ihre Interessen, wenn Sie bei uns Mandant sind, im Insolvenzverfahren. Wir haben eine Interessengemeinschaft eingerichtet für die Anleger, um die Interessen komprimiert und konzentriert zu vertreten. 

Dann gibt es bei den Direktinvestments einiges zu beachten und mögliche Rechte der Betroffenen sind unseres Erachtens nach zu sichern, mit Sicherungsinstrumenten wie beispielsweise Arreste.

Prospektverantwortliche und Wirtschaftsprüfer

Prospekte sind in aller Regel von Fachleuten erstellte Werbebroschüren, die aber schon einigen Wert haben, denn aufgrund des Prospektes gibt es die Zulassung und Prospekte liefern auch die Anreize zur Investition. Hier könnten Schadenersatzansprüche auflaufen, ebenso wie gegen Wirtschaftsprüfer, denen der Charakter eines Schneeballsystems nicht aufgefallen ist. Ob die angesprochenen Personengruppen allerdings "vorsätzlich und sittenwidrig" agiert haben, ist schwierig nachzuvollziehen und war in der Vergangenheit immer wieder Inhalt intensiver Diskussionen.

Vermittlerhaftung prüfen

Hier ist die Frage, ob die Anleger darauf hingewiesen wurden, dass bei dem Produkt der Anleihe oder auch des Direktinvestments die Gefahr besteht eines Totalausfalls der eingesetzten Gelder. Es gibt einen deutlichen Unterschied hinsichtlich der Voraussetzungen der Haftung eines Anlagevermittlers und eines Anlageberaters. Unstreitig sind jedoch diese verpflichtet gewesen, mindestens eine sogenannte Plausibilitätsprüfung zu schaffen, bevor eine Empfehlung gesprochen wird. Hinzu kommt, dass das Produkt bereits 2018 äußerst risikobehaftet war und in der Fachpresse, wie beispielsweise der renommierten Zeitschrift Test, als äußerst risikobehaftet dargestellt wurde. Besteht ein Anspruch des Anlegers, hat dieser Anspruch auf Schadensersatz und damit einen Anspruch, so gestellt zu werden wie er stehen würde, hätte er die Anlage nicht gezeichnet. Der Anspruch ist daher gerichtet auf Rückerstattung des Kaufpreises.

Forderungsanmeldung und Interessenvertretung im Insolvenzverfahren

Auch hier sind die Forderungen korrekt anzumelden, ausstehende Zinsansprüche inkludiert und der Anspruch gegebenenfalls zu begründen. Darüber hinaus kann es sein, dass der Insolvenzverwalter anfechtbare Tatbestände untersucht und Zahlungen der Gesellschaft, die in den letzten vier Jahren erfolgt sind, anficht mit der Folge, dass man sich darüber streiten muss, ob diese Zahlungen durch den Anleger zurückzuerstatten sind. Auch hier vertreten wir Sie gern.

Die Inanspruchnahme des Managements ist sicherlich auch ein möglicher Haftungstatbestand. Hier muss jedoch erst das staatsanwaltschaftliche Ermittlungsverfahren abgewartet werden. Wir geben zu bedenken, dass nach unserer jahrzehntelangen Erfahrung in der Regel, selbst wenn Ansprüche gegen das Management bestehen, die Durchsetzung nicht nur einen langjährigen Weg darstellt, sondern in der Regel auch dazu führt, dass die Vorstände in das Insolvenzverfahren flüchten mit der Folge, dass die Prozesse hinsichtlich ihres wirtschaftlichen Ergebnisses erfolglos bleiben.

Sie haben Fragen? Kommen Sie bitte unverzüglich auf uns zu, damit wir Sie in einem kostenlosen Erstgespräch beraten und über die nächsten Schritte informieren können. 

Insbesondere für rechtsschutzversicherte Geschädigte bleibt es empfehlenswert, individuelle Aktivitäten in die richtigen Bahnen zu leiten. Nehmen Sie gern unverbindlich Kontakt mit uns auf und stellen uns Ihre Fragen. Massenabfertigung ist nicht unsere Sache. Wir bieten unserer Mandantschaft einen persönlichen und auf Ihren Fall, sowie Interessen, konzentrierten Service an, der auch die Deckungsanfrage bei Ihrer Rechtsschutzversicherung mitumfasst.

Setzen Sie sich bitte gern mit uns in Verbindung: 

Tel:     0351/ 21 52 025-0

Fax:    0351/ 21 52 025-5

Mail:   kanzlei@bontschev.de

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Rechtsanwältin Bontschev ist Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht und für Steuerrecht. Seit über 20 Jahren vertritt Rechtsanwältin Bontschev, und die im Bankrecht spezialisierte Kanzlei, ausschließlich die Interessen von Anlegern und Investoren. 

Sie hat im Rahmen der Vertretung der Interessen der Gläubiger zahlreiche Erfahrungen durch ihre Tätigkeit und Mitwirkung in Gläubigerausschüssen gemacht.

Die Vertretung Ihrer Interessen ist für uns vorrangig - Geld ist nie weg, sondern es hat immer ein anderer, wenn Sie es nicht mehr haben! Gern vertreten wir Ihre Interessen und helfen Ihnen bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche. Sprechen Sie uns gern an. 

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