Dr. Wiesent Sozial gGmbH in Insolvenz - was müssen Anleger tun?
Die Dr. Wiesent Sozial gGmbH mit Sitz in Bayreuth hat beim Amtsgericht Bayreuth Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens wegen drohender Zahlungsunfähigkeit gestellt.
Das Unternehmen betreibt Seniorenheime sowie Heime für die Kinderkrankenpflege und Behinderteneinrichtungen.
Die gemeinnützige GmbH hat Genussrechtskapital begeben und Anleger haben in Genussrechte und Genussscheine mindestens 30 Mio. € investiert. Das Amtsgericht Bayreuth bestellte Rechtsanwalt Dr. Ampferl von der Kanzlei Dr. Beck und Partner zum vorläufigen Insolvenzverwalter.
Das Unternehmen begab im weiteren Anleihen im Wert von ca. 13 Mio. € und befand sich immer wieder in Verzug mit der Bedienung der Anleger und Rückführung des dem Unternehmen überlassenen Kapitals. So hat die Gesellschaft im letzten Jahresabschluss von 2018 einen Jahresfehlbetrag von mehreren Millionen Euro ausgewiesen.
Was sind Genussrechte?
Genussrechte ermöglichen die Beteiligungen der Anleger am Erfolg eines Unternehmens und gehören zum Risikokapital. Die Anleger werden nicht Gesellschafter und haben keine Mitbestimmungsrechte. Sie können folglich nicht die Entscheidungen des Unternehmens mit-beeinflussen. Folglich tragen die Anleger auch Verluste, wenn das Unternehmen einen Verlust macht. Genussrechte unterliegen nicht dem Schuldverschreibungsgesetz. Anleger erhalten bei Genussrechten ihr Geld immer erst nach allen anderen Gläubigern. Dem Genussrecht ist ein Rangrücktritt immanent.
Die Laufzeit der Genussrechte ist auf unbestimmte Dauer angelegt gewesen, jedoch können die Anleger erstmals nach 72 Monaten mit einer Frist von 6 Monaten zum Jahresende kündigen. Das bedeutet jedoch nicht das Anleger ihr eingesetztes Kapital zurückerhalten, denn für die Rückzahlung der Genussrechte werden eventuelle Verluste berücksichtigt, die das Genussrechtskapital mindern. Problematisch ist, dass es für Genussrechte keinen Zweitmarkt gibt und die Anleger eine unternehmerische Beteiligung erworben haben, für die sie die volle Risikolast tragen. Darüber hinaus gibt es keinen Zweitmarkt für Genussrechte. Handel findet überhaupt nur in wenigen Fällen statt.
Die Gesellschaft warb damit, eine gemeinnützige GmbH zu sein und suggerierte damit den Anlegern, eine besonders sichere Anlage zu zeichnen.
Es bleibt abzuwarten, ob das Beteiligungsunternehmen SeniVita Social Estate AG in die Insolvenz mit hineingezogen wird. Hier haben Anleger ein Anleihevolumen in Höhe von ca. 40 Mio. € gezeichnet. Die Gläubiger der Anleihe sind zwar mit Grundpfandrechten im Wert von ca. 37 Mio. € besichert, aber ob die Grundpfandrechte werthaltig sind, bleibt abzuwarten.
Was ist zu tun?
Anleger können sich durch unsere Kanzlei im Insolvenzverfahren vertreten lassen. Nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens, mit dem zu rechnen ist, können wir für Sie die Forderungen anmelden und werden prüfen, ob die Nachrangklausel in den Genussrechtsverträgen wirksam vereinbart ist, oder möglicherweise unwirksam ist, mit der Folge, dass Forderungen der Anleger nicht als nachrangige Forderung im Insolvenzverfahren anzumelden sind, sondern so wie bei anderen Gläubigern auch im 1. Rang.
Im Weiteren bleibt dann zu prüfen, inwieweit Anlageberater oder Anlagevermittler, die den Anlegern das Kapital bzw. die Kapitalanlage vermittelt hat, Pflichtverletzungen dadurch begangen haben, dass sie nicht über die Risiken der Anlage beraten und damit nicht anlage- und anlegergerecht den Anleger über die umfassenden Risiken eines Genussrechtes aufgeklärt haben. Für diese Anleger besteht dann die Möglichkeit, Schadensersatz zu verlangen und so gestellt zu werden, wie sie stehen würden, hätten sie die Anlage nicht gezeichnet. Folglich ist die Inanspruchnahme der Anlageberater, wenn sie erfolgreich ist, die effektivste und beste Möglichkeit der Schadenskompensierung für betroffene Anleger.
Gerne helfen wir Ihnen im Fall der Insolvenz die Vermögenswerte zu sichern und finanzielle Schäden zu minimieren. Rufen Sie uns gern an.
Sie haben Fragen? Gern sind wir für Sie da.
Insbesondere für rechtsschutzversicherte Geschädigte bleibt es empfehlenswert, individuelle Aktivitäten in die richtigen Bahnen zu leiten. Nehmen Sie gern unverbindlich Kontakt mit uns auf und stellen uns Ihre Fragen. Massenabfertigung ist nicht unsere Sache. Wir bieten unserer Mandantschaft einen persönlichen und auf Ihren Fall, sowie Interessen, konzentrierten Service an, der auch die Deckungsanfrage bei Ihrer Rechtsschutzversicherung mitumfasst.