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AKTUELLES

Einzelfragen zur Abgeltungsteuer Inhaberschuldverschreibungen betreffend

Worum geht es?

Das Bundesministerium der Finanzen regelt Einzelfragen zur Abgeltungssteuer im BMF-Schreiben. Nunmehr wurde das BMF-Schreiben vom 18.01.2016 ergänzt (Datum vom 19.02.2021). Es wird nunmehr geregelt, dass, wenn Inhaberschuldverschreibungen, die ein Lieferanspruch auf Gold oder ein anderer Rohstoff verbriefen oder durch Gold oder einen anderen Rohstoff in physischer Form nicht gedeckt sind, Einnahmen im Sinne des § 20 Abs. 2 S. 1 Nr. 7 EStG sind, mit der Folge, dass sie der Einkommensteuer unterliegen.

Wenn jedoch die Emissionsbedingungen vorsehen, dass

a) der Emittent das zur Verfügung gestellte Kapital nahezu vollständig in Gold zu investieren hat

und

b) ausschließlich einen Anspruch auf Auslieferung des hinterlegten Rohstoffs oder einen Anspruch auf Auszahlung des Erlöses aus der Veräußerung des Rohstoffes hat,

liegen keine Kapitalforderung im Sinne des § 20 Abs. 1 Nr. 7 EStG vor, sondern ein Sachleistungsanspruch. Möglicherweise kommt eine Besteuerung als privates Veräußerungsgeschäft nach § 23 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 EStG in Betracht. Wenn jedoch die Emissionsbedingungen Regelungen dieser Art enthalten, soll der Erlös nicht als Kapitalvermögen der Einkommenbesteuerung unterliegen.

Was sollten Sie daher tun?

Je nachdem in welcher Höhe Sie Kapital investieren, ist die Frage, ob der Veräußerungserlös der Einkommensteuer unterliegt, sehr wesentlich für die Anleger. Sie müssen daher entweder vor Erwerb der Inhaberschuldverschreibungen einen anwaltlichen Rat einholen und die Emissionsbedingungen abfordern und diese sorgfältig durchlesen oder selbst tätig werden. Nur dann verhindern Sie eine steuerliche Überraschung bei Veräußerung der Inhaberschuldverschreibungen.

Sie haben Fragen? Gern sind wir für Sie da und betreuen auch Rechtsbehelfsverfahren in bankrechtlichen Fragestellungen.

 

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